Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche
der Staatsministerien

Vom 2. September 2021

A.
Abgrenzung der Geschäftsbereiche

I. Staatskanzlei (SK)

1.
Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
2.
Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen;
3.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung;
4.
Gnadensachen des Ministerpräsidenten nach Artikel 67 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachen;
5.
Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten;
6.
Protokollangelegenheiten, Konsularwesen;
7.
Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Sächsisches Amtsblatt, Recht und Verwaltungsvorschriften (REVOSax);
8.
grundsätzliche Fragen der Staatsverwaltung, der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden sowie der Verwaltungsstruktur;
9.
Geschäftsordnungsangelegenheiten der Staatsregierung;
10.
Koordinierung der politischen Planung und der planungsrelevanten Statistik des Freistaates Sachsen, integriertes Berichtswesen SaxIB;
11.
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses;
12.
allgemeine Beziehungen zur Europäischen Union, zum Bund und zu den anderen Ländern;
13.
Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen, Förderrichtlinie Europa und Internationale Zusammenarbeit;
14.
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin;
15.
Rundfunkwesen, Onlinemedien, Printmedien, Filmförderung, soweit nicht nach Ziffer VI.2 Nummer 1 das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zuständig ist, Games, sonstige Medien;
16.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild der Staatsregierung;
17.
Grundsatzfragen der demografischen Entwicklung;
18.
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes;
19.
Strategisches Personalmanagement einschließlich Personalpool „Demografie“;
20.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung, Organisation und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik, E-Government in der Staatsverwaltung, Kommunales E-Government;
21.
Grundsatzfragen und Koordinierung zur Verwaltungsmodernisierung, Deregulierung und Bürokratieabbau;
22.
Grundsatzangelegenheiten sowie Koordinierung zu Fragen der Künstlichen Intelligenz, des maschinellen Lernens sowie deren Verknüpfung unter anderem mit der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie deren Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung;
23.
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Handlungsfeld Informationstechnik);
24.
Koordinierung des ressortübergreifenden Personaleinsatzes bei ereignisbezogenen Bedarfen staatlicher Behörden und Einrichtungen.

II. Staatsministerium des Innern (SMI)

Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist, insbesondere:

1.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Ausbildung und Fortbildung, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 19 die Staatskanzlei zuständig ist;
2.
Statistik;
3.
Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung, soweit nicht nach Ziffer I Nummern 8 und 21 die Staatskanzlei zuständig ist;
4.
Staatsgebiet und Landeseinteilung;
5.
Wahlen und Abstimmungen, soweit nicht nach Ziffer IV Nummer 14 das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zuständig ist;
6.
allgemeines Verwaltungsrecht;
7.
Kommunalverfassungsrecht einschließlich des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Kommunalen Wahlbeamten, soweit nicht nach Ziffer III Nummer 1 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist;
8.
Kommunale Wirtschaft und Finanzen;
9.
Kommunalabgaben einschließlich der örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern und die Realsteuern, soweit die Verwaltung den Gemeinden übertragen ist, Rechtsaufsicht über die Kommunen, soweit nicht durch Gesetz anderen Ressorts zugewiesen;
10.
Rechtsaufsichtliches Genehmigungsverfahren für die Änderung kommunaler Gebietsstrukturen im Einvernehmen mit dem nach Ziffer X Nummer 5 für Raumentwicklung zuständigen Staatsministerium für Regionalentwicklung;
11.
Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen;
12.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
13.
Katastrophenschutz;
14.
Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht nach Ziffer III Nummer 8 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivilmilitärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
15.
Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;
16.
Rettungsdienst;
17.
Datenschutz;
18.
Angelegenheiten und Recht der Ausländer;
19.
Angelegenheiten der Vertriebenen und Spätaussiedler;
20.
Verfassungsschutz; Geheimschutz;
21.
Archivwesen;
22.
Stiftungsrecht, Stiftungsaufsicht;
23.
offene Vermögensfragen;
24.
Angelegenheiten des organisierten Sports einschließlich der nicht dem Achten Buch Sozialgesetzbuch unterliegenden Sportarbeit mit Jugendlichen;
25.
Koordinierung und Vollzug des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“, des Programmbereichs A „Partnerschaften für Demokratie“ (Kommunalsäule aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“) sowie des Aussteigerprogramms Sachsen.

III. Staatsministerium der Finanzen (SMF)

1.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
2.
allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft;
3.
Neues Steuerungsmodell;
4.
Haushaltswesen sowie Flexibilisierung des Haushaltsrechts einschließlich Budgetierung sowie grundsätzliche Fragen des Zuwendungsrechtes sowie Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung einschließlich haushaltsrechtlicher Fragen zur Förderpolitik und zur Veranschlagung von Förderprogrammen, finanzielles Fördercontrolling und Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank, Kassen- und Rechnungswesen einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanung;
5.
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden;
6.
Lastenausgleich und Entschädigung daraus;
7.
Vermögen und Schulden
a)
staatliche Liegenschaften (ohne Staatswaldvermögen),
b)
staatliche Unternehmen und Beteiligungen,
c)
Staatschuldenverwaltung,
d)
Kreditfragen,
e)
staatliche Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen,
f)
Behördenunterbringung,
g)
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Freistaates Sachsen;
8.
Verteidigungslasten und Liegenschaftsfragen der Streitkräfte;
9.
Abgabenwesen
a)
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Besitz- und Verkehrssteuern, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 9 das Staatsministerium des Innern zuständig ist,
b)
Steuerberatungswesen,
c)
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen,
d)
handelsrechtliche Bilanzierungsvorschriften;
10.
Geld- und Kreditwesen einschließlich Sparkassenwesen;
11.
Staatshochbau
a)
allgemeiner Landesbau,
b)
Realisierung des Hochschulbaus,
c)
Baumaßnahmen des Bundes,
d)
Baumaßnahmen Dritter,
e)
Mitwirkung bei Zuwendungsbaumaßnahmen;
12.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereiches betroffen sind;
13.
Unabhängige Stelle im Bereich der Strukturfonds der Förderperiode 2000–2006 für Finanzbeteiligungen der EU bei Fördermaßnahmen im Freistaat Sachsen sowie Aufgabenwahrnehmung gemäß Artikel 79 ff. der Verordnung (EU) 1306/2013;
14.
Bescheinigende Stelle im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Förderperioden 2007–2013 und 2014–2020;
15.
Prüfbehörde im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einschließlich des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und des Europäischen Fischereifonds (EFF) sowie des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für die Förderperioden 2007–2013 und 2014–2020;
16.
Unabhängige Auditstelle Hochwasser 2013.

IV. Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG)

1.
Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit,
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
c)
Finanzgerichtsbarkeit,
d)
Sozialgerichtsbarkeit,
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit,
f)
Disziplinargerichtsbarkeit und
g)
Staatsanwaltschaft;
2.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare;
3.
Grundbuchwesen und Register im Sinne von § 374 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit;
4.
Bundes- und Landesverfassungsrecht;
5.
organisatorische Fragen des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen, soweit dieser nicht selbst zuständig ist;
6.
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
7.
Zuarbeiten an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit sächsischem Bezug;
8.
Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht einschließlich Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht einschließlich des Nebenstrafrechts, Strafvollzugsrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Verfahrensrecht der Gerichte einschließlich des einschlägigen Kostenrechts, jeweils soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
9.
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
10.
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere die Normprüfung und die Erteilung des Prüfattestes, Fragen des Erfüllungsaufwandes (Normenkontrollrat);
11.
Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung, Koordinierung des Vollzugs des Verwaltungsvorschriftengesetzes;
12.
Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
13.
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit;
14.
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung;
15.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich
a)
des Justizvollzugs,
b)
der Bewährungshilfe und
c)
der Gerichtshilfe;
16.
Gnadensachen, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 4 die Staatskanzlei oder andere Staatsministerien zuständig sind;
17.
Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nummer 1 genannten Gerichtsbarkeiten und der in Nummer 15 genannten Dienststellen, Fortbildung der Justizbediensteten;
18.
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges;
19.
Staatshaftung ohne Einzelfallangelegenheiten der Ressorts;
20.
Förderung von Betreuungsvereinen;
21.
grundsätzliche Fragen der Europäischen Union, Koordinierung der Europapolitik der Staatsregierung, Stellvertretung in Angelegenheiten des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR);
22.
Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel;
23.
Verbindungsbüros in Prag und Breslau;
24.
Landeszentrale für politische Bildung;
25.
Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und Gewaltschutz einschließlich Landeskoordinierung bezüglich Istanbul-Konvention;
26.
Demokratie, Bürgerbeteiligung und Förderung von Demokratiearbeit im Bereich der politischen Bildung;
27.
Gesellschaftspolitische Fragestellungen im Zusammenhang mit Prostitution.

V. Staatsministerium für Kultus (SMK)

1.
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 18 die Staatskanzlei zuständig ist, Religionsunterricht;
2.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungsangebote;
3.
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
a)
allgemeinbildende Schulen,
b)
berufsbildende Schulen,
c)
Schulen des zweiten Bildungsweges,
d)
Bildungsplanung, Bildungsinformation,
e)
Lehreraus- und -fortbildung einschließlich der behördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachkunde im Strahlenschutz für Lehrer,
f)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen,
g)
Anerkennung und Bewertung ausländischer Schulabschlüsse,
h)
Feststellung der Gleichwertigkeit von inländischen Bildungsabschlüssen, soweit nicht nach Ziffer VII Nummer 18 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr oder nach Ziffer VI.1 Nummer 1 Buchstabe j das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zuständig ist,
i)
Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer,
j)
Förderung der deutschen Sprache im Ausland einschließlich der Lehrerentsendung,
k)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
l)
schulische Angelegenheiten der Sorben;
4.
Weiterbildung, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
5.
Fach- und Servicestelle Berufsanerkennung;
6.
Schultheater;
7.
Heimatpflege, Laienmusik;
8.
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
9.
Recht der sozialen und sozialpflegerischen Berufe.

VI. Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK)

VI.1 Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

1.
Hochschulen, insbesondere
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken,
b)
Fachhochschulen – Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
c)
Kunsthochschulen,
d)
Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung,
e)
Hochschulplanung und -steuerung,
f)
vorbereitende Planung des Hochschulbaus,
g)
Zulassungs- und Kapazitätsangelegenheiten,
h)
Studien- und Prüfungsordnungen,
i)
Studentische Angelegenheiten, Information und Beratung, Studentenwerke,
j)
Staatliche Anerkennung privater Hochschulen, Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse sowie Gleichwertigkeitsfeststellung und Nachdiplomierung inländischer Bildungsabschlüsse im Hochschulbereich;
2.
Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen;
3.
Berufsakademie Sachsen;
4.
wissenschaftliche Bibliotheken;
5.
wissenschaftliche, institutionell vom Freistaat Sachsen (inklusive Sorbisches Institut) oder nach Artikel 91b des Grundgesetzes geförderte Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen außerhalb der Hochschulen, insbesondere
a)
Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren – HGF,
b)
Forschungseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL,
c)
Forschungseinrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft – FhG,
d)
Forschungseinrichtungen der Max Planck Gesellschaft – MPG,
e)
Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG
f)
Forschungszentren an Fachhochschulen,
g)
An-Institute an den Hochschulen
6.
Forschung und Forschungsförderung in den unter Nummer 1 und 5 genannten Einrichtungen;
7.
Technologie- und Wissenstransfer in den unter Nummer 1 und 5 genannten Einrichtungen.

VI.2 Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMKT)

1.
Förderung von Kunst und Kultur (unter anderem Musik einschließlich Jugendmusik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Film und Video);
2.
Förderung der Kulturpflege der Kulturräume gemäß § 6 Absatz 2 des Sächsischen Kulturraumgesetzes;
3.
Kulturstaatsbetriebe, Museen und öffentliche Bibliotheken;
4.
Musikschulen und kulturelle Bildung;
5.
Angelegenheiten der Sorben (außer Sorbisches Institut – Zuständigkeit unter Ziffer VI.1 Nummer 5);
6.
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft;
7.
Industriekultur;
8.
Schutz von Kulturgut (außer Schutz von Archivgut – Zuständigkeit unter Ziffer II Nummer 21 und Schutz von Denkmalen – Zuständigkeit unter Ziffer X Nummer 8;
9.
Tourismuswirtschaft und -förderung, einschließlich der ressortübergreifenden Koordinierung, Freizeit und Erholung, Kurorte und Heilbäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder – Zuständigkeit unter Ziffer VIII Nummer 9);
10.
Destinationsentwicklung und Tourismusmarketing.

VII. Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

1.
Grundsätzliche Angelegenheiten des Vergaberechts;
2.
Wirtschaftspolitik, insbesondere Mittelstand- und Innovationspolitik;
3.
Industrie, Handwerk, Handel, wirtschaftspolitische Fragen der Freien Berufe, Dienstleistungen, Genossenschaften;
4.
Gewerberecht, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die genossenschaftlichen Prüfungsverbände, Rechtsangelegenheiten der EU-Dienstleistungsrichtlinie, Landeskoordination Binnenmarktinformationssystem (IMI);
5.
Außenwirtschaft, Messen und Ansiedlungen;
6.
Grundsatzfragen der Marktüberwachung; Marktüberwachung im Sinne der VO (EU) 765/2008 und der Verordnung (EU) 2019/1020 im Rahmen der sektoralen Zuständigkeit für Produktsicherheit, energieverbrauchsrelevante Produkte, Ortsbewegliche Druckbehälter, Textilkennzeichnung, Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, Sprengstoffe, Bauprodukte für den Verkehrswegebau, Seilbahnen;
7.
Fragen der Sozialpartnerschaft;
8.
Preise, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Landeskartellbehörde, Europäisches Beihilferecht mit Ausnahme des Agrarsektors;
9.
Bank- und Finanzmarktwesen, soweit nicht nach Ziffer III Nummer 10 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, Börsenwesen, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung); Versicherungsaufsicht über die Zusatzversorgungskasse der kommunalen Körperschaften und die Versorgungswerke der freien Berufe, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften;
10.
Kultur- und Kreativwirtschaft, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 15 die Sächsische Staatskanzlei zuständig ist;
11.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Wirtschaftsstrukturentwicklung;
12.
Verwaltungsbehörden EFRE, JTF und ESF;
13.
Bescheinigungsbehörde für den EFRE, JTF und den ESF;
14.
Marktordnung, regulierte Netzwirtschaften und Regulierungsrecht im Energiebereich, Post;
15.
Bergbau, Bergbausanierung und Bergaufsicht, mineralische Rohstoffe;
16.
Europäisches Arbeitsrecht, Aspekte europäischer Arbeits- und Beschäftigungspolitik, Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Fragen der Arbeitsförderung (SGB III), Integration in den Arbeitsmarkt Wandel der Arbeitswelt, aktive Arbeitsmarktpolitik soweit nicht nach Ziffer VIII Nummer 7 das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zuständig ist;
17.
Arbeitsrecht, Individual- und Kollektivarbeitsrecht (mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge), Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung, Mitbestimmung Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
18.
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Industrie, Handel, Handwerk, einschließlich Förderung der Beruflichen Bildung, Fragen der Anerkennung von Abschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, Rechts- und Fachaufsicht über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – für den Bereich Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung;
19.
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung (Optimierung von Strukturen und Systemen, Netzwerke);
20.
Geschäftsstelle des Landesausschusses für Berufsbildung;
21.
Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Sprengstoffrecht bezüglich der Belange des Arbeitsschutzes, Gefahrstoffrecht für die Belange des Arbeitsschutzes, Strahlenschutz im Bereich der Röntgen- und nichtionisierenden Strahlung, Chemikalienrecht mit Ausnahme der Belange des Umweltschutzes;
22.
Mobilität, insbesondere Mobilitätspolitik, Landesverkehrsplanung, Straßenverkehr, Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschifffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei), Paneuropäische Korridore, Transeuropäische Verkehrsnetze;
23.
Straßenbauverwaltung (Bundes- und Staatsstraßen) einschließlich des Straßenbaus im Rahmen der ländlichen Entwicklung, Straßenrecht, Grundsatzfragen des Straßenwesens, Förderung des kommunalen Straßenbaues;
24.
Grundsatzfragen Digitalisierung und strategische Leitlinien; einschließlich Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Digitalisierungsstrategie für den Freistaat Sachsen;
25.
Digitale Infrastrukturen und Telekommunikation (soweit nicht Belange des Rundfunks und der Telemedien mitbetroffen sind);
26.
Technologiepolitik, Technologieförderung, Technologietransfer, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren;
27.
Gründungsförderung und -politik;
28.
Wasserstoffbezogene mobilitäts-, wirtschafts-, industrie- und technologiepolitische Maßnahmen.

VIII. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

1.
Sozialstruktur und Sozialplanung;
2.
Sozialversicherung (ausgenommen Arbeitsförderung, SGB III) einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Aufsicht über die landesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung, ihre Verbände und die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Berufsbildung in der Sozialversicherung nach dem Berufsbildungsgesetz, Pflege und Pflegeversorgung;
3.
Soziale Entschädigung Bereinigung von SED-Unrecht verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung), Geschäftsstelle der Opferbeauftragten der Staatsregierung;
4.
Familienpolitik, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kinder- und Jugendhilfe, soweit nicht nach Ziffer V Nummer 2 das Staatsministerium für Kultus zuständig ist, sowie angrenzende Rechtsbereiche, Geschäftsstelle des Landeskinderbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung;
5.
Seniorenpolitik;
6.
Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, Freiwilligendienste, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsicherung;
7.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit nicht nach Ziffer VII Nummer 16 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig ist;
8.
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Eingliederungshilfe, Staatliche Anlaufstelle für UN-BRK;
9.
Gesundheitswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens, Apotheken- und Arzneimittelwesen, Angelegenheiten der Medizinprodukte, umweltbezogener Gesundheitsschutz;
10.
Recht der akademischen Heil- und Gesundheitsfachberufe, einschließlich deren Aus- und Weiterbildung, Heilpraktikerrecht, Medizinrecht;
11.
Wahrnehmung der Aufgaben des Trägers der Sächsischen Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie und der Wohnstätte „Haus am Karswald“, der psychiatrischen Versorgung einschließlich des Maßregelvollzuges, Suchtfragen;
12.
wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Verbraucheraufklärung, Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale, Preisangabenverordnung, Verbraucherinsolvenzberatung;
13.
Mess- und Eichwesen;
14.
Amtliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Futtermitteln, gesundheitlicher Verbraucherschutz, Schutz vor Irreführung und Täuschung sowie Lebensmittelbetrug (Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung),, soweit nicht nach Ziffer IX Nummer 21 das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zuständig ist;
15.
Strahlenschutzvorsorge im Umfang der Vorschriften zu Verboten oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen oder Verbringen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln oder Futtermitteln oder deren Ausgangsstoffen, mit Ausnahme der messtechnischen Erfassung von Daten und deren Übermittlung;
16.
Ernährungsaufklärung und -beratung;
17.
Veterinärwesen mit Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsschutz, Tierarzneimittelwesen und Tierschutz;
18.
Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen, Gräber von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft, verwaiste jüdische Friedhöfe, Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma;
19.
Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Öffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialverwaltung;
20.
Integration von Zuwanderern, soweit nicht nach Ziffer V Nummer 3 und 4 das Staatsministerium für Kultus zuständig ist;
21.
Soziale Betreuung von Asylbewerbern und Migranten;
22.
Asylbewerberleistungsgesetz;
23.
Demokratieförderung, insbesondere durch die Koordinierung und den Vollzug des Programms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit;
24.
Koordinierung und Vollzug des Bundesprogramms „Demokratie leben“, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 25 das Staatsministerium des Innern zuständig ist;
25.
Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Freistaat Sachsen.

IX. Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

1.
Grundsatzfragen der Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltpolitik, überregionale und internationale Angelegenheiten;
2.
Agrar-, Forst-, Jagd-, Fischerei- und Umweltrecht, Umweltinformation, Umweltbildung, Waldpädagogik;
3.
angewandte Agrar-, Forst-, Jagd-, Aquakultur-, Fischerei- und Umweltforschung, angewandte Energie- und Klimaforschung sowie Unterstützung neuer technologischer Lösungen;
4.
Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserbau und Hochwasserschutz;
5.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten;
6.
geowissenschaftliche und bodenkundliche Landesaufnahme einschließlich Risikoabschätzungen, Bodeninformationssysteme;
7.
Gebietsbezogener und anlagenbezogener Immissionsschutz;
8.
Klimapolitik, Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimawandel;
9.
Atomgesetz, Strahlenschutzrecht und Standortauswahlgesetz, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
10.
landwirtschaftliche und umweltpolitische Belange der Bio- und Gentechnologie; Gesetzesvollzug in der Gentechnik mit Ausnahme der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung;
11.
Chemikalienrecht, mit Ausnahmen der Belange des Arbeitsschutzes und der Abgabevorschriften der Chemikalienverbotsverordnung;
12.
Naturschutz und Landschaftspflege, Biotop- und Artenschutz;
13.
Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Landeskultur;
14.
Koordinierung der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK);
15.
Agrarstruktur, Agrarförderung einschließlich Ausgleichsleistungen, Agrarstatistik, landwirtschaftlicher Grundstücks- und Landpachtverkehr, fachbezogene Angelegenheiten des Agrarsozialwesens;
16.
Verwaltungsbehörde und Fondsverwaltung für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF);
17.
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER);
18.
Zahlstelle für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie und Ausrichtung, für LEADER+, für den EGFL und den ELER sowie Bescheinigungsbehörde für den EFF und für den EMFF und Rechnungsführende Stelle für den EMFAF;
19.
Ernährungswirtschaft, -sicherstellung und -notfallvorsorge;
20.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung einschließlich umweltgerechter Landwirtschaft und Gartenbau, Freizeitgartenbau und nicht erwerbsmäßige Landbewirtschaftung, Fischerei und Aquakultur, Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere, Imkerei, agrarproduktionsbezogener Ressourcenschutz, nachwachsende Rohstoffe, Weinbau, Hopfenanbau, Garten- und Landschaftsbau, Landesgartenschauen;
21.
Vermarktung und Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher sowie gärtnerischer Erzeugnisse, Agrarmarktstruktur, Geoschutz einschließlich Überwachungsaufgaben zum Schutz geografischer Herkunftsangaben bei besonderen Agrarerzeugnissen sowie Lebensmitteln einschließlich Wein und Spirituosen;
22.
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Land-, Forst-, Fisch- und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz, berufsbezogene Weiterbildung im ländlichen Raum, land- und hauswirtschaftliches Fachschulwesen, Laufbahnausbildung für die Agrar- und Forstverwaltung;
23.
Forstwirtschaft, Waldökologie, Bewirtschaftung des Staatswaldes, Beratung, Betreuung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, Verwaltung des Staatswaldvermögens (in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen), forstliche Rahmenplanung, Forstschutz, Forstaufsicht, Vermarktung forstlicher und jagdlicher Erzeugnisse, Jagdwesen;
24.
Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den staatlichen landwirtschaftlichen Streubesitz, Angelegenheiten vereinigungsbedingter Sonderaufgaben, soweit es den eigenen Geschäftsbereich betrifft;
25.
Energiewirtschaft, Energiepolitik und -recht, Energieaufsicht, Erneuerbare Energien einschließlich der Energienetze, Energieeffizienz und -innovation (inklusive Wasserstoff als Energieträger und als Bestandteil von Systemen der Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung inklusive der Sektorenkopplung und Sächsische Kompetenzstelle Wasserstoff sowie Koordination der interministeriellen Zusammenarbeit zur Wasserstoffstrategie des Freistaates Sachsen);
26.
Marktüberwachung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 im Bereich des lmmissionsschutzrechts, des Kreislaufwirtschaftsrechts, der Vorschriften für Detergenzien und Düngemittel sowie des Chemikalienrechts mit Ausnahme der Belange des Arbeitsschutzes.

X. Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)

1.
Bau- und Wohnungswesen, Baukultur, Stadtentwicklung einschließlich integrierter Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepte sowie der EFRE- und ESF-Förderung zur integrierten Stadtentwicklung, Städtebauförderung, Gebäudeenergieeffizienz, Wohngeld, Architekten- und Ingenieurecht einschließlich Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und des Rechts der Ingenieur- und Architektenkammern;
2.
Bauen mit Holz, Holzbaukompetenz, Innovatives Bauen und innovative Baustoffe/-konzepte;
3.
Marktüberwachung über harmonisierte Bauprodukte im Geltungsbereich der Sächsischen Bauordnung;
4.
Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Raumbeobachtung, europäische Raumordnung, grenzüberschreitende europäische territoriale Zusammenarbeit/INTERREG B (transnationale Zusammenarbeit, Central Europe);
5.
Kommunale Gebietsstrukturen, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 10 das Sächsische Staatsministerium des Innern als oberste Rechtsaufsichtbehörde zuständig ist;
6.
Amtliches Vermessungswesen, Geobasisinformation, Geodateninfrastruktur;
7.
Grundstückswertermittlung;
8.
Denkmalschutz und Denkmalpflege;
9.
Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohlerevieren;
10.
Koordinierung der Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels;
11.
Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels;
12.
Fachstelle JTF;
13.
Entwicklung des ländlichen Raumes, ländliche Dorfentwicklung, ländliche Traditionspflege, ländliche Neuordnung, Flurbereinigung, Wegebau im ländlichen Raum, LEADER und Integrierte Ländliche Entwicklung im Rahmen der GAK, institutionelle Förderung der Akteure der Regionalentwicklung wie Sächsisches Landeskuratorium e. V., Christlich-Soziales Bildungswerk e. V. und Förderung besonderer Initiativen zur Entwicklung des ländlichen Raumes;
14.
Zukunftsinitiative simul+, insbesondere mit den Säulen „Information und Wissenstransfer“, „simul+Mitmachfonds“ und „simul+InnovationHub“;
15.
Innovationsgestützte Regionalentwicklung und angewandte Forschung im Bereich der Regionalentwicklung;
16.
Ausschuss der Regionen;
17.
Interreg- beziehungsweise Ziel-3-Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen – Verwaltungsbehörde beziehungsweise Nationale Behörde sowie Zahlstelle beziehungsweise Bescheinigungsbehörde über die Förderzeiträume ab 2000, Interact, Interreg Europe.

B
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 24. August 2021 in Kraft.

Gleichzeitig tritt der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 13. Februar 2020 (SächsGVBl. S. 40) außer Kraft.

Dresden, den 2. September 2021

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

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