Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG

Vom 18. Januar 2022

Auf Grund des § 5 Absatz 5 und des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), von denen § 5 Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) eingefügt worden ist, verordnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Artikel 1
Änderung
der Zuständigkeitsverordnung BBergG

Die Zuständigkeitsverordnung BBergG vom 21. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 589, 590) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch ein Komma und die Wörter „Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
In § 1 werden die Wörter „und Arbeit“ jeweils durch ein Komma und die Wörter „Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
3.
In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort „Bundesberggesetzes“ die Wörter „und einheitliche Stelle nach § 57e Absatz 2 des Bundesberggesetzes für die nach dem 31. Januar 2022 beantragten Genehmigungsverfahren nach § 57e Absatz 1 des Bundesberggesetzes“ eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 18. Januar 2022

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften