Anordnung
des Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Fortsetzung der elektronischen Aktenführung beim Sozialgericht Chemnitz

Vom 21. Januar 2022

1.
Am Sozialgericht Chemnitz werden die Akten in allen Verfahren, die ab dem 28. März 2022 neu eingehen, elektronisch geführt.
2.
Eine Übertragung der seit dem 20. März 2020 geführten Ersatzakten in die elektronische Form unterbleibt.
3.
Die Anordnung tritt sofort in Kraft.

Dresden, den 21. Januar 2022

Mathias Weilandt
Staatssekretär/Amtschef

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