Anordnung
des Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Fortsetzung der elektronischen Aktenführung beim Sächsischen Landesarbeitsgericht

Vom 23. Februar 2021

1.
Am Sächsischen Landesarbeitsgericht werden die Akten in allen Verfahren, die ab dem 8. März 2021 neu eingehen oder fortgeführt werden, elektronisch geführt.
2.
Eine Übertragung der seit dem 16. November 2020 geführten Ersatzakten in die elektronische Form unterbleibt.
3.
Die Anordnung tritt sofort in Kraft.

Dresden, den 23. Februar 2021

Mathias Weilandt

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