Erste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte

Vom 21. April 2022

I.

Ziffer I der VwV Elektronische Verfahrensakte vom 22. März 2022 (SächsJMBl. S. 23) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 25 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
2.
Folgende Nummern 26, 27 und 28 werden angefügt:
„26.
Arbeitsgericht Bautzen
alle Verfahren ab dem 30. Mai 2022 mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren,
27.
Arbeitsgericht Dresden
alle Verfahren ab dem 30.Mai 2022 mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren,
28.
Arbeitsgericht Zwickau
alle Verfahren ab dem 27. Juni 2022 mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren."

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 29. Mai 2022 in Kraft.

Dresden, den 21. April 2022

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

Änderungsvorschriften