Gesetz
zum Zweiten Staatsvertrag
zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Vom 5. Mai 2022
Der Sächsische Landtag hat am 5. Mai 2022 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1Dem am 27. Dezember 2021 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob und wann der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 in Kraft getreten oder ob er gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 5. Mai 2022
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Oliver Schenk