Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
zur Erhebung der Abwasserabgabe und Bekanntgabe
der amtlichen Vordrucke
(VwV Abwasserabgabe)
Vom 19. September 2022
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft erlässt folgende Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 167), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) geändert worden ist:
- 1.
- Gemäß § 10 Absatz 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz sind für Anträge, Erklärungen und Anzeigen nach dem Abwasserabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I S. 1327) geändert worden ist, und dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz amtliche Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke werden als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift gemäß § 10 Absatz 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz bekannt gegeben.
- 2.
- Die Vordrucke können auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (www.lds.sachsen.de) abgerufen werden. Besteht bei den Abgabepflichtigen kein Internetzugang, werden die Vordrucke auf Anforderung in einfacher Ausfertigung kostenlos zur Verfügung gestellt.
- 3.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 14. Oktober 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Abwasserabgabe vom 6. Dezember 2006 (SächsABl. SDr. S. S 290), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 239), außer Kraft.
Dresden, den 19. September 2022
Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wolfram Günther