Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in der Förderperiode 2021–2027
(Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027)

Vom 30. November 2022

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung als Verwaltungsbehörde für das Interreg-Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gibt das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in den Prioritäten

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Klimawandel und Nachhaltigkeit
Bildung, lebenslanges Lernen, Kultur und Tourismus
Zusammenarbeit und Vertrauensbildung

in der Förderperiode 2021 bis 2027 bekannt.

Das Gemeinsame Umsetzungsdokument tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Es ist im Internet unter www.sn-cz2027.eu in der Rubrik „Programm“, Abschnitt „Rechtsgrundlagen“, veröffentlicht.

Auf Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes wird im Sächsischen Amtsblatt hingewiesen.

Dresden, den 30. November 2022

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt
Staatsminister

Änderungsvorschriften