Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen
nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung

Vom 23. Januar 2023

Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 730) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab 1. April 2023:

1.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
(Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Landräte
Landräte Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete
Landräte Beigeordneter,
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere Beigeordnete
587 Euro 295 Euro 255 Euro
2.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
(Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Bürgermeister
Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter >Weitere Beigeordnete
Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter,
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere
Beigeordnete
bis 2 000 258 Euro
bis 5 000 284 Euro
bis 10 000 316 Euro
bis 15 000 361 Euro 187 Euro
bis 20 000 447 Euro 213 Euro
bis 30 000 471 Euro 237 Euro
bis 40 000 503 Euro 266 Euro 220 Euro
bis 60 000 535 Euro 316 Euro 252 Euro
bis 100 000 573 Euro 330 Euro 266 Euro
bis 250 000 637 Euro 378 Euro 297 Euro
bis 500 000 676 Euro 402 Euro 322 Euro
über 500 000 810 Euro 423 Euro 337 Euro
3.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden
(Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Verbandsvorsitzende
Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
bis   5 000 137 Euro
bis   7 500 151 Euro
über 7 500 170 Euro
4.
Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 187 Euro.

Dresden, den 23. Januar 2023

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter

Änderungsvorschriften