Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder
des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes

Vom 12. Mai 2023

Seit 1. April 2023 beträgt die monatliche Grundentschädigung 6 505,23 Euro.

Dresden, den 12. Mai 2023

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler