Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027

Vom 30. Juni 2023

I.

Die FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027 vom 19. September 2022 (SächsABl. S. 1126) wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Nummer 2 wird die Angabe „9. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1723)“ durch die Angabe „9. Mai 2023 (SächsABl. S. 576)“ ersetzt.
2.
Ziffer II Abschnitt A Nummer 5 wird wie folgt geändert:
a)
folgender Buchstabe a wird neu eingefügt:
„a)
Die Aufstellung aller durch den Antragsteller vorzulegender Nachweise und Unterlagen ist im Internet unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Dazu gehören
eine Vorhabenbeschreibung,
eine Stellenbeschreibung für die neu zu schaffende Stelle,
der Entwurf eines Arbeitsvertrages,
Nachweise zur Qualifikation der einzustellenden Person.“
b)
Der bisherigen Buchstabe a, b, und c werden zu Buchstaben b, c und d.
3.
Ziffer II Abschnitt B Nummer 5 wird wie folgt geändert:
a)
folgender Buchstabe b wird neu eingefügt:
„b)
Die Aufstellung aller durch den Antragsteller vorzulegender Nachweise und Unterlagen ist im Internet unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Dazu gehören
eine Vorhabenbeschreibung,
der Entwurf eines Kooperationsvertrages einschließlich Festlegungen zum Projektkoordinator und zu den Veröffentlichungsrechten für Projektergebnisse,
Nachweise zur Qualifikation der zu fördernden Personen.“
b)
Die bisherigen Buchstaben b, c und d werden zu Buchstaben c, d und e.

II.

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft.

Dresden, den 30. Juni 2023

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften