Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027

Vom 30. Juni 2023

I.

Die FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027 vom 19. September 2022 (SächsABl. S. 1126) wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Nummer 2 wird die Angabe „9. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1723)“ durch die Angabe „9. Mai 2023 (SächsABl. S. 576)“ ersetzt.
2.
Ziffer II Abschnitt A Nummer 5 wird wie folgt geändert:
a)
folgender Buchstabe a wird neu eingefügt:
„a)
Die Aufstellung aller durch den Antragsteller vorzulegender Nachweise und Unterlagen ist im Internet unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Dazu gehören
–
eine Vorhabenbeschreibung,
–
eine Stellenbeschreibung für die neu zu schaffende Stelle,
–
der Entwurf eines Arbeitsvertrages,
–
Nachweise zur Qualifikation der einzustellenden Person.“
b)
Der bisherigen Buchstabe a, b, und c werden zu Buchstaben b, c und d.
3.
Ziffer II Abschnitt B Nummer 5 wird wie folgt geändert:
a)
folgender Buchstabe b wird neu eingefügt:
„b)
Die Aufstellung aller durch den Antragsteller vorzulegender Nachweise und Unterlagen ist im Internet unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Dazu gehören
–
eine Vorhabenbeschreibung,
–
der Entwurf eines Kooperationsvertrages einschließlich Festlegungen zum Projektkoordinator und zu den Veröffentlichungsrechten für Projektergebnisse,
–
Nachweise zur Qualifikation der zu fördernden Personen.“
b)
Die bisherigen Buchstaben b, c und d werden zu Buchstaben c, d und e.

II.

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft.

Dresden, den 30. Juni 2023

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften