Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Dokumentation der Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses
(VwV Prüfungsdokumentation Haupt- und Realschulabschluss – VwV Prüfdoku-HSA-RSA)

Vom 31. Juli 2023

I.
Regelungsgegenstand

Die Verwaltungsvorschrift bestimmt für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Muster, die bei der Dokumentation der Durchführung der Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses zu verwenden sind.

II.
Verwendung von Mustern

Zur Dokumentation der Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses sowie des Realschulabschlusses sind die als Anlagen 1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4 und 5 beigefügten Muster zu verwenden:

Verwendung von Mustern
Anlage Beschreibung
Anlage 1a „Abschlussprüfung an Oberschulen, Abendoberschulen und Gemeinschaftsschulen – Notenliste zum Realschulabschluss“
Anlage 1b „Abschlussprüfung an Oberschulen, Abendoberschulen und Gemeinschaftsschulen – Notenliste zum Hauptschulabschluss und qualifizierenden Hauptschulabschluss“
Anlage 2a „Abschlussprüfung an Förderschulen – Notenliste zum Realschulabschluss“
Anlage 2b „Abschlussprüfung an Förderschulen – Notenliste zum Hauptschulabschluss und qualifizierenden Hauptschulabschluss“
Anlage 3 „Protokoll über die schriftliche Prüfung (Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss)“
Anlage 4 „Protokoll über den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung im Fach Englisch (Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss)“
Anlage 5 „Protokoll über die mündlichen Prüfungen (Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss)“

III.
Elektronische Verarbeitung

Ziffer III Nummer 1, 2, 3 Buchstabe c und Nummer 4 der VwV Schulformulare vom 25. August 2021 (MBl. SMK S. 158), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211), in der jeweils geltenden Fassung, gilt entsprechend. Die Daten müssen regelmäßig gesichert werden. Es ist Vorsorge zu treffen, dass alle gespeicherten Daten beim Ausfall des Datenverarbeitungsgerätes oder des mobilen Datenträgers jederzeit zur Verfügung stehen.

IV.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Formblätter Oberschule Förderschule vom 16. April 2019 (MBl. SMK S. 78), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211), außer Kraft.

Dresden, den 31. Juli 2023

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Anlagen

Anlage 1a

Anlage 1b

Anlage 2a

Anlage 2b

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Änderungsvorschriften