Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten
zur Änderung der
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten zur Förderung der befristeten Aufnahme von Fach- und Führungskräften der Verwaltungen von mittel- und osteuropäischen Staaten in der sächsischen Verwaltung
Vom 14. Juni 2004
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten zur Förderung der befristeten Aufnahme von Fach- und Führungskräften der Verwaltungen von mittel- und osteuropäischen Staaten in der sächsischen Verwaltung vom 6. Juni 2001 (SächsABl. S. 781, 2002 S. 99) wird wie folgt geändert:
- In Ziffer I Nr. 1 Satz 2 wird das Wort „zukünftige“ durch die Wörter „nachhaltige Unterstützung nach der“ ersetzt.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2004 in Kraft.
Dresden, den 14. Juni 2004
Der Staatsminister
für Bundes- und Europaangelegenheiten
Stanislaw Tillich