Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen
gemäß § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes

Vom 24. Januar 2024

Auf der Grundlage des § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, gibt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 24. Januar 2024) bekannt.

Dresden, den 24. Januar 2024

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Strunden
Referatsleiter

Liste der Kur- und Erholungsorte

Änderungsvorschriften