Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Änderung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen

Vom 6. August 2024

I.

In Teil 3 Satz 3 der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen vom 14. November 2023 (SächsABl. S. 1498), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 306), wird die Angabe „31. Dezember 2024“ durch die Angabe „30. Juni 2026“ ersetzt.

II.

Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 6. August 2024

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping

Änderungsvorschriften