Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Verwaltungsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Vom 25. Oktober 2024

I.

Die Anlage 7 (zu Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a) zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verwaltungsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 16. Juli 2024 (SächsABl. S. 878) wird wie folgt neu gefasst:

Anlage 7
(zu Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a)

Einbürgerungsantrag des/der


Familienname, Vorname(n)

Ehegattin/Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner der Einbürgerungsbewerberin/des Einbürgerungsbewerbers


Familienname, Vorname(n)

Einwilligungserklärung

Ich willige ein, dass die Einbürgerungsbehörde zum Zweck der Durchführung

meines Einbürgerungsverfahrens
der von meiner Ehegattin/Lebenspartnerin oder meinem Ehegatten/Lebenspartner beantragten Einbürgerung

Auskunft zu den erforderlichen Daten über meine Person

_____________________________________________________________

konkrete Bezeichnung der zu erhebenden Angaben/Unterlagen

bei nachfolgend genanntem Finanzamt einholt:

_____________________________________________________________

Finanzamt (Ort/Bundesland)

Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Einbürgerungsverfahrens verarbeitet und genutzt.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Weiterbearbeitung meines Einbürgerungsantrags/des Einbürgerungsantrags meiner Ehegattin/meines Ehegatten oder meiner Lebenspartnerin/meines Lebenspartners ohne die Einwilligung oder bei deren Widerruf nicht möglich ist, wenn deshalb Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht festgestellt und nachgewiesen werden können. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen; die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon aber nicht berührt.

Ort/Datum/Unterschrift
Ort/Datum Unterschrift


Ort, Datum Unterschrift“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 2. Dezember 2024 in Kraft.

Dresden, den 25. Oktober 2024

Der Staatsminister des Innern
Armin Schuster