Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
über die für die Weiterbildungszuschläge
nach § 6 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung
und die Digitalisierungszuschläge
nach § 8 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung
für das Jahr 2026 zur Verfügung stehenden Teilbeträge
sowie über den Auszahlungszeitpunkt der Jahrespauschale für das Jahr 2026 gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung
Vom 16. April 2026
- 1.
- Der nach § 15 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes für die Weiterbildungszuschläge nach § 6 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung zur Verfügung gestellte Teilbetrag für das Jahr 2026 beträgt 500 000,00 Euro.
- 2.
- Der nach § 15 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes für die Digitalisierungszuschläge nach § 8 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung zur Verfügung gestellte Teilbetrag für das Jahr 2026 beträgt 10 000 000,00 Euro.
- 3.
- Die Jahrespauschalen werden voraussichtlich im Juni 2026 ausgezahlt (§ 11 Absatz 1 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung).
Dresden, den 16. April 2026
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Alexander Manzke
Abteilungsleiter