Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Vom 6. Mai 2026

I.

Die VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 7. Dezember 2017 (MBl. SMK S. 466), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 20. Januar 2026 (MBl. SMK S. 2) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 255), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer IV wird die Angabe zu A.02.07 „gemäß § 30 der Schulordnung Berufsschule vom 14. März 2023
(SächsGVBl. S. 92), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 783) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ gestrichen.
2.
Die Anlagen zu Ziffer IV Buchstabe A werden wie folgt geändert:
a)
In der Anlage A.01.03 werden jeweils die Wörter „Berufsbezogener Bereich“ durch die Angabe „Berufsbezogener Bereich – <BERUFSBEREICH>“ ersetzt.
b)
Die Anlagen A.01.05 bis A.01.10 und A.02.06 werden durch die Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 6. Mai 2026

Der Staatsminister für Kultus
Conrad Clemens

Anlage
zu Ziffer 2 Buchstabe b

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