Gesetz
zum Zweiten Staatsvertrag
zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Vom 3. Juni 2026

Der Sächsische Landtag hat am 12. Mai 2026 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

1Dem am 26. März 2026 von den Ländern unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 20211 wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten ist.

Dresden, den 3. Juni 2026

Der Landtagspräsident
Alexander Dierks

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer