Zustimmung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Vom 21. März 2003

1Dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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