Zustimmung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
erlassen als Artikel 1 des
Gesetzes zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Vom 21. März 2003
1Dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.