Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Sächsischen Straßengesetz

Vom 2. März 2001

Aufgrund von § 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89) wird verordnet:

Artikel 1

§ 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Sächsischen Straßengesetz vom 5. August 1999 (SächsGVBl. S. 481) wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2001 in Kraft.

Dresden, den 2. März 2001

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer