Gesetz
zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Vom 4. März 1992

Der Sächsische Landtag hat am 21. Februar 1992 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 11. Februar 1992 in Erfurt unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht.

Artikel 2

1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, 4. März 1992

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert

Änderungsvorschriften