Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Förderung des Wohnungsbaus
(Wohnungsbauförderbestimmungen – WFB 2000)

Vom 20. Juni 2000

Artikel 1

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung des Wohnungsbaus (Wohnungsbauförderbestimmungen – WFB 2000) vom 30. November 1999 (SächsABl. S. 1073) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 Abs. 1 wird folgender neue Satz 2 eingefügt:
 
„Darüber hinaus soll die Funktionsfähigkeit der lokalen Wohnungsmärkte auf der Grundlage gemeindlicher ,Integrierter Stadtentwicklungskonzepte‘ mit dem Ziel des Ausgleichs von Angebot und Nachfrage gesichert beziehungsweise hergestellt werden.“
2.
In Nummer 2 erhält Buchstabe a folgende Fassung:
 
„a)
zum Rückbau und Abriss von dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum sowie in begründeten Ausnahmefällen zur Sanierung und Wiedergewinnung von Wohnungen zur Vermietung (Mietwohnungsförderung),“

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2000 in Kraft.

Dresden, den 20. Juni 2000

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht