Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Chemnitzer Land, Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis, Mittweida, Stollberg, Zwickauer Land sowie der Kreisfreien Städte Chemnitz und Zwickau auf den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen

Vom 12. März 1999

Aufgrund von § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, ber. S. 449) wird auf Antrag des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen verordnet:

§ 1

Der Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Chemnitzer Land, Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis, Mittweida, Stollberg, Zwickauer Land sowie der Kreisfreien Städte Chemnitz und Zwickau wird von der Aufgabenträgerschaft des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG ausgenommen und auf den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1998 in Kraft.

Dresden, den 12. März 1999

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
In Vertretung
Dr. Wolfgang Zeller
Staatssekretär für Arbeit und Verkehr