Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts

Vom 29. August 2000

Aufgrund von § 3a Abs. 3 Satz 2, § 9 Abs. 1 Satz 3, § 30 Abs. 7 Halbsatz 2 und Abs. 8 Satz 5 des Börsengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2682) wird verordnet:

§ 1

Die der Staatsregierung durch § 3a Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 30 Abs. 7 Halbsatz 1 und Abs. 8 Satz 1 Börsengesetz erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Börsenaufsichtsbehörde nach § 1 Abs. 1 Börsengesetz übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 29. August 2000

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer