Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV-SMK Unterrichtsverpflichtung
Az.: 14-0341.40/941
vom 1. April 2004
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV-SMK Unterrichtsverpflichtung ) vom 7. August 2003 (MBl.SMK S. 146) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 2.2 Unterpunkt 3. wird nach dem Wort „Gymnasien“ ein Komma und das Wort „Kollegs“ angefügt.
- 2.
- Nummer 2.2. Unterpunkt 6. wird wie folgt neu gefasst:
- „6.
- Abendschulen des 2. Bildungsweges
- a)
- Abendmittelschulen
- 25 Ustd.
- b)
- Abendgymnasien
- 24 Ustd.
- Lehrkräfte an Abendgymnasien mit mindestens neun Unterrichtsstunden Einsatz in der Oberstufe (Kurssystem) erhalten eine Verminderung von einer Unterrichtsstunde.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.
Dresden, den 1. April 2004
Günther Portune
Staatssekretär