Dritte Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Ladenschlußverordnung

Vom 11. Juli 2002

Aufgrund von § 8 Abs. 2a und § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluß in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785, 2829) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Ladenschlußzeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs-, Wallfahrts- und grenznahen Orten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen – Ladenschlußverordnung – (LSchlVO) vom 30. November 1993 (SächsGVBl. S. 1125), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. April 2002 (SächsGVBl. S. 129), wird wie folgt geändert:

1.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Liste „I. Regierungsbezirk Chemnitz“ wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Nach der Angabe „Crimmitschau, Stadt“ werden die Worte „Gemeindeteile Blankenhain und Mannichswalde“ gestrichen.
 
 
bb)
Nach der Zeile „Crimmitschau, Stadt … (A)“ wird eine neue Zeile „Deutschneudorf … (A)“ eingefügt.
 
 
cc)
Nach der Zeile „Geyer, Stadt … (A)“ wird eine neue Zeile „Großrückerswalde … (A)“ eingefügt.
 
 
dd)
Nach den Zeilen „Hartenstein, Stadt, Gemeindeteile Hartenstein und Stein … (E)“ wird eine neue Zeile „Hohenstein-Ernstthal, Stadt … (A)“ eingefügt.
 
 
ee)
Nach der Zeile „Lengefeld, Stadt … (E)“ wird eine neue Zeile „Lichtenstein/Sa., Stadt … (A)“ eingefügt.
 
 
ff)
Nach der Zeile „Oelsnitz, Stadt (Vogtland), Talsperre Pirk … (A)“ wird eine neue Zeile „Oelsnitz/Erzgeb., Stadt … (A)“ eingefügt.
 
 
gg)
Nach der Zeile „Schlema … (A)“ wird eine neue Zeile „Schlettau, Stadt … (E)“ eingefügt.
 
 
hh)
Nach der Zeile „Wolkenstein, Stadt … (E)“ werden folgende neue Zeilen eingefügt:
„Zschopau, Stadt:
Altstadtkern, ringförmig begrenzt durch Johannisstraße (westliche Begrenzung), Schillerplatz und Brühl (nördliche Begrenzung), An den Anlagen, Rudolf-Breitscheid-Straße und Gartenstraße (östliche Begrenzung), Zschopaubrücke bis zum Kreuzungsbereich Spinnereistraße/Obere Mühlstraße (südliche Begrenzung) … (A)“.
 
b)
Die Liste „II. Regierungsbezirk Dresden“ wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Nach der Zeile „Diesbar-Seußlitz … (E)“ wird eine neue Zeile „Dohna, Stadt, Gemeindeteile Borthen und Röhrsdorf … (A)“ eingefügt.
 
 
bb)
Die Zeile „Hoyerswerda, Stadt … (A)“ wird wie folgt gefasst:
„Hoyerswerda, Stadt, Gemeindeteil Hoyerswerda:
Altstadtkern, ringförmig begrenzt durch Grünstraße, Spremberger Straße und Alte Berliner Straße im Norden, Teschenstraße und Am Hang im Osten, Burgplatz, Am Lessinghaus und Bleichgäßchen im Süden und Lange Straße, Senftenberger Straße und Rosenstraße im Westen … (A)".
 
 
cc)
Nach der Zeile „Obercunnersdorf (bei Löbau) … (E)“ wird eine neue Zeile „Oderwitz … (A)“ eingefügt.
 
 
dd)
Nach der Zeile „Reinhardtsdorf-Schöna … (E)“ wird eine neue Zeile „Rietschen, Gemeindeteile Rietschen, Daubitz … (A)“ eingefügt.
 
 
ee)
Nach der Zeile „Schirgiswalde, Stadt … (E)“ wird eine neue Zeile „Schleife … (A)“ eingefügt.
 
 
ff)
Nach der Zeile „Weifa … (E)“ wird eine neue Zeile „Weinböhla … (E)“ eingefügt.
 
c)
Die Liste „III. Regierungsbezirk Leipzig“ wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Nach der Zeile „Leisnig, Stadt … (A)“ werden folgende neue Zeilen eingefügt:
„Markkleeberg, Stadt:
Gebiet Zöbigker Hafen und Landschaftspark Cospudener See, begrenzt durch die Uferlinie des Cospudener Sees (westliche Begrenzung), die Hafenrampe, den Hafendamm und die Hafenstraße (südliche Begrenzung), die Koburger Straße (östliche Begrenzung), das Flurstück 160/Gemarkung Gautzsch (nördliche Begrenzung) … (A)“.
 
 
bb)
Nach der Angabe „Naunhof, Stadt“ werden das Komma und die Worte „Gebiet der Naunhofer Seen“ gestrichen.
2.
Die Anlagen 2 bis 4 werden durch die dieser Verordnung als Anlagen beigefügten Anlagen 2 bis 4 ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 11. Juli 2002

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo

Anlagen

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4