Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zum Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen vom 24. November 2000

Vom 6. November 2001

§ 70 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz – SächsJG) vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482) ist wie folgt zu berichtigen:
  1. In Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 60 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 61 Abs. 1“ zu ersetzen.
  2. In Absatz 2 Nr. 1 ist die Angabe „§ 1059a Nr. 2“ durch die Angabe „§ 1059a Abs. 1 Nr. 2“ zu ersetzen.

Dresden, den 6. November 2001

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Dr. Staupe
Ministerialdirigent

Änderungsvorschriften