Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
zur Regelung des Kirchensteuerwesens im Freistaat Sachsen

Vom 30. März 1992

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Kirchensteuerwesens vom 16. Januar 1991 (SächsGVBl. S. 18) wird wie folgt geändert:

1.
In der Einleitung werden nach dem Wort „wird“ die Worte „für das Gebiet des Freistaates Sachsen“ eingefügt.
2.
In der Anlage zu § 1 werden nach Nummer  1 Buchst. c folgende Buchstaben d und e angefügt:
 
„d)
Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
 
e)
Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen“

Dresden, den 30. März 1992

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt.

Änderungsvorschriften