Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der vertraglichen Rechtshilfe in Zivilsachen

Vom 29. Oktober 2001

Es wird verordnet auf Grund von § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Zustellungsdurchführungsgesetz – ZustDG) vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1536):

Artikel 1

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der vertraglichen Rechtshilfe in Zivilsachen (SächsZRHZuVO) vom 16. September 1999 (SächsGVBl. S. 513) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird das Wort „vertraglichen“ gestrichen.
2.
§ 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 3 wird das Wort „und“ am Ende gestrichen.
 
b)
In Nummer 4 wird am Ende das Wort „und“ angefügt.
 
c)
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 angefügt:
 
 
„5.
der Zentralstelle nach Artikel 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 160 S. 37).“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 29. Oktober 2001

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe