Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen
Vom 5. November 2004
Das Gesetz zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245) wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 1 § 45 Satz 4 werden die Worte „Öffentliche Auslegung der externen Notfallpläne“ durch die Angabe „§ 44“ ersetzt.
Dresden, den 5. November 2004
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Bey
Referatsleiter