Zweite Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Änderung der LUA-Benutzungsgebührenverordnung

Vom 29. August 2006

Aufgrund von § 27 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA-Benutzungsgebührenverordnung – LUABgVO) vom 31. August 2001 (SächsGVBl. S. 586), geändert durch Verordnung vom 23. April 2002 (SächsGVBl. S. 162), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „,Gesundheit, Jugend und Familie“ gestrichen.
2.
§ 4 wird aufgehoben.
3.
Die Anlage 2 Tarif-Nr. 3.2.12 BGO-Nr. 3758 wird wie folgt gefasst:
Tarif-Nr. 3.2.12
Nr. Nr. was Gebhr
„3.2.12   BSE-Untersuchung  
3758 BSE-Schnelltest  
  Anmerkung:  
  Die Gebühr verringert sich bei Kofinanzierung durch die Europäische Union um den jeweiligen Betrag. 10 bis 20“.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft.

Dresden, den 29. August 2006

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz

Änderungsvorschriften