Gesetz
zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung
des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Vom 24. Januar 2007
Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. September 2020
Dem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.1