Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV-Innenrevision SMK

Vom 2. April 2007

I.

Nummer 1 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Einrichtung und die Aufgaben einer Innenrevision im Geschäftsbereich ( VwV-Innenrevision SMK ) vom 1. August 2005 (SächsABl. S. 761) wird wie folgt gefasst: „Die Innenrevision ist dem Referatsleiter 15 – Allgemeine Rechtsangelegenheiten und Innenrevision – unterstellt.”

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 15. Januar 2007 in Kraft.

Dresden, den 2. April 2007

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

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