Gesetz
zu dem Staatsvertrag
über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts
Vom 10. April 2007
Der Sächsische Landtag hat am 14. März 2007 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 11. Januar 2007 von dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 10. April 2007
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth