Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Förderrichtlinie zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen
(Fr-IuK-Tech-Schul)

Vom 20. Juli 2007

I.

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen (Fr-IuK-Tech-Schul) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (SächsABl. S. 152, 2005 S. 616), enthalten in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus vom 1. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 883), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 7.1.2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „dem Regionalschulamt zu stellen, in dessen Amtsbezirk die auszustattende Schule fällt beziehungsweise in dessen Amtsbezirk die auszustattende Medienstelle ihren Sitz hat“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur zu stellen“ ersetzt.
 
b)
In Satz 2 und 5 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
 
c)
In Satz 4 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
2.
In Nummer 7.2.2 wird die Angabe „31. Dezember 2012“ durch die Angabe „31. Dezember 2016“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Dresden, den 20. Juli 2007


Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär