Berichtigung

des Gesetzes zur Neuregelung des Stiftungsrechts im Freistaat Sachsen

Vom 3. September 2007

Das Gesetz zur Neuregelung des Stiftungsrechts im Freistaat Sachsen vom 7. August 2007 (SächsGVBl. S. 386) wird wie folgt berichtigt:

In Artikel 2 wird in Spalte 3 der Tabelle die Angabe „(SächsGVBl. S. XXX) in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 386), in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.

Dresden, den 3. September 2007

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Carl
Referatsleiter

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