Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu kommunalen Namen

Vom 3. Juni 2008

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu kommunalen Namen (VwV kommunale Namen) vom 27. Januar 1995 (SächsABl. S. 256), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 486), wird wie folgt geändert:

Nummer 2.2 wird wie folgt gefasst:

„2.2
Die Genehmigungsbehörde teilt die Bestimmung, Feststellung oder Änderung eines Gemeindenamens dem Staatsministerium des Innern, der zuständigen Landesdirektion, dem zuständigen Amts- und Landgericht, dem zuständigen Finanzamt, dem Hauptstaatsarchiv, der Deutschen Post AG, dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, dem Statistischen Landesamt sowie der Deutschen Bahn AG mit und veranlasst eine Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 3. Juni 2008

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo