Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Aktenordnung Fachgerichtsbarkeiten

Vom 10. Dezember 2019

I.

Die VwV Aktenordnung Fachgerichtsbarkeiten vom 28. Dezember 2017 (SächsJMBl. 2018 S. 2), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 20. November 2018 (SächsJMBl. S. 128) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage II.1 wird die erste Tabelle wie folgt geändert:
a)
In der Zeile zu „SB“ werden die Wörter „Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts“ durch die Wörter „Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach § 152 SGB IX“ ersetzt.
b)
In der Zeile zu „SO“ werden nach der Angabe „SGB XII“ die Wörter „einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 SGB IX“ eingefügt.
2.
In Anlage IV wird § 2 Absatz 1 Satz 6 aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 2019

Der Staatsminister der Justiz
In Vertretung
Andrea Franke