Berichtigung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Einführung der Gemeinschaftsschule und der Oberschule+

Vom 20. September 2021

Artikel 3 Nummer 7 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und der Oberschule+ vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 713) wird wie folgt berichtigt:

Die Wörter „§ 19 Absatz 2 Satz 1“ werden durch die Wörter „§ 19 Absatz 2 Satz 2“ ersetzt.

Dresden, den 20. September 2021

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Rothkopf
Referatsleiter

Änderungsvorschriften