Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes
Vom 18. April 2023
Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 470) den Betrag des Mehrbelastungsausgleich für den laufenden Erfüllungsaufwand der berechtigten Landkreise und Kreisfreien Städte zu überprüfen, sowie bei Bedarf anzupassen und bekannt zu geben.
Der Mehrbelastungsausgleich beträgt für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils
250 000 Euro jährlich.
Dresden, den 18. April 2023
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
In Vertretung des Abteilungsleiters
Dipl.-Med. Heidrun Böhm
Referatsleiterin