Gesetz
zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Vom 7. Oktober 2023
Der Sächsische Landtag hat am 20. September 2023 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem am 16. Mai 2023 unterzeichneten Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 7. Oktober 2023
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Oliver Schenk