Historische Fassung war gültig vom 06.12.2018 bis 01.11.2019

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung von Zeugnissen und Halbjahresinformationen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges sowie zur Gestaltung von Abschlusszeugnissen der Sekundarstufe I für Schüler an Waldorfschulen
(VwV Zeugnisformulare)

Vom 6. November 2018

I.
Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen mit Ausnahme des besonderen Bildungsweges Produktives Lernen, sowie für alle Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Sie gilt auch für Zeugnisse gemäß § 13 der Prüfungsverordnung Waldorfschulen vom 9. März 2005 (SächsGVBl. S. 75), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 223) geändert worden ist, und die nachträgliche Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses gemäß § 17 der Prüfungsverordnung Waldorfschulen.

II.
Grundschule

1.
Klassenstufe 1

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres der Klassenstufe 1 ist das als Anlage 1.1 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Bei inklusiv unterrichteten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung ist ebenfalls diese Anlage mit einer Bemerkung nach Ziffer X Nummer 3 Buchstabe b zu verwenden.

2.
Halbjahresinformation ab Klassenstufe 2

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr ist, außer für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 1.2 beigefügte Formular „Halbjahresinformation der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Bei inklusiv unterrichteten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ist ebenfalls diese Anlage mit einer Bemerkung nach Ziffer X Nummer 3 Buchstabe b zu verwenden.

3.
Jahreszeugnis ab Klassenstufe 2

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 1.3 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Bei inklusiv unterrichteten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ist ebenfalls diese Anlage mit einer Bemerkung nach Ziffer X Nummer 3 Buchstabe b zu verwenden.

4.
Halbjahresinformation/Jahreszeugnis für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ab Klassenstufe 2

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des inklusiv unterrichteten Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im ersten Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 2 die Anlage 1.1 mit einer Bemerkung nach Ziffer X Nummer 3 Buchstabe b zu verwenden.

5.
LRS-Klassen

In der Klassenstufe 3 gelten für LRS-Klassen abweichende Formulare. Für die Mitteilung 3/I, die zum Abschluss des ersten Schuljahres entsprechend einer Halbjahresinformation über den erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand des Schülers informiert, ist das als Anlage 1.4 beigefügte Formular „Mitteilung der Grundschule 3 I“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für das Jahreszeugnis, das den in der Klassenstufe 3 II erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand des Schülers dokumentiert, ist das als Anlage 1.5 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Grundschule 3 II“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers, der nach einjährigem Besuch die LRS-Klasse verlässt, ist die Anlage 1.3 mit der Bemerkung „Nach einjährigem Besuch der LRS-Klasse analog § 27 der Schulordnung Grundschulen nach Klasse 4 versetzt.“ zu verwenden.

III.
Förderschule

1.
Klassenstufe 1

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist, außer an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen, in der Klassenstufe 1 das als Anlage 2.1 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

2.
Halbjahresinformation der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr ist, außer an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen sowie den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 2.2 beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.
Jahreszeugnis der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen sowie den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 2.3 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

4.
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5, außer an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen sowie den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, das als Anlage 2.4 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für Schüler an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, welche die Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses besuchen, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.

5.
Jahreszeugnis ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5, außer an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen sowie den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, das als Anlage 2.5 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für Schüler an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, welche die Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses besuchen, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.

6.
Abgangszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsjahr ist, außer an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen, das als Anlage 2.6 beigefügte Formular „Abgangszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. Auf der Seite 2 der Anlage 2.6 ist der höchste erworbene Schulabschluss anzukreuzen. Für Schüler an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, welche die Klassenstufe H 10 gemäß § 34 Absatz 11 der Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 258) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, verlassen, ist das als Anlage 2.7 beigefügte Formular „Abgangszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

7.
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis/Jahreszeugnis für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen das als Anlage 2.8 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis/Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

8.
Zeugnis zur Schulentlassung

Zur Dokumentation der Erfüllung der Schulpflicht ist im Abgangsjahr an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen das als Anlage 2.9 beigefügte Formular „Zeugnis zur Schulentlassung“ im Format DIN A4 zweiseitig zu verwenden.

9.
Halbjahresinformation für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr ist in den Klassenstufen 2 bis 4 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen das als Anlage 2.10 beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

10.
Jahreszeugnis für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist in den Klassenstufen 2 bis 4 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen das als Anlage 2.11 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

11.
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses, das als Anlage 2.12 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

12.
Jahreszeugnis für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses, das als Anlage 2.13 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

13.
Abschlusszeugnisse

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind an allen Förderschulen, außer an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen sowie für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen, die als Anlage 2.14 (Hauptschulabschluss), Anlage 2.15 (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 2.16 (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. In der Klassenstufe H 10 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind die als Anlage 2.17 (Hauptschulabschluss) und Anlage 2.18 (Hauptschulabschluss gleichgestellter Abschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses, ist das als Anlage 2.19 beigefügte Formular „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. An Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen ist das als Anlage 2.20 beigefügte Formular „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

IV.
Oberschule

1.
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr ist, außer für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung, das als Anlage 3.1 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis der Oberschule“, für Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3.2 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis der Oberschule – vertiefte sportliche Ausbildung –“, für die Palucca Hochschule für Tanz Dresden das als Anlage 3.3 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis der Oberschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, welche den Hauptschulbildungsgang besuchen, ist das Formular Anlage 3.1 mit einer Bemerkung nach Ziffer X Nummer 3 Buchstabe b Satz 7 zu verwenden.

2.
Jahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer in den Abschlussklassen und für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung, das als Anlage 3.4 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Oberschule“, für Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3.5 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Oberschule – vertiefte sportliche Ausbildung –“, für die Palucca Hochschule für Tanz Dresden das als Anlage 3.6 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Oberschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, welche den Hauptschulbildungsgang besuchen, ist das Formular Anlage 3.4 mit einer Bemerkung nach Ziffer X Nummer 3 Buchstabe b Satz 7 zu verwenden.

3.
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5 für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, außer für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen im Hauptschulbildungsgang, das als Anlage 3.7 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis der Oberschule“ im Format DIN A4 einseitig mit einer Bemerkung nach Ziffer X Nummer 3 Buchstabe b zu verwenden.

4.
Jahreszeugnis für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5 für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, außer für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen im Hauptschulbildungsgang, das als Anlage 3.8 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Oberschule“ im Format DIN A4 einseitig mit einer Bemerkung nach Ziffer X Nummer 3 Buchstabe b zu verwenden.

5.
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis/Jahreszeugnis für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung das als Anlage 3.9 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis der Oberschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

6.
Abgangszeugnisse

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 3.10 beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Oberschule“, für Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3.11 beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Oberschule – vertiefte sportliche Ausbildung –“, für die Palucca Hochschule für Tanz Dresden das als Anlage 3.12 beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Oberschule“, für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen das als Anlage 3.13 beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Oberschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. Für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen im Hauptschulbildungsgang nach § 63 Absatz 3 Nummer 3 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 223) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, ist das als Anlage 3.14 beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Oberschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. In den Abgangszeugnissen ist in den Anlagen 3.10, 3.11 und 3.12 jeweils auf der Seite 2 der höchste erworbene Schulabschluss anzukreuzen.

7.
Zeugnis zur Schulentlassung für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Zur Dokumentation der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nach Beendigung der Klassenstufe 9 ist für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung das als Anlage 3.15 beigefügte Formular „Zeugnis der Oberschule zur Schulentlassung“ im Format DIN A4 zweiseitig zu verwenden.

8.
Abschlusszeugnisse

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind die als Anlage 3.16 (Hauptschulabschluss), Anlage 3.17 (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 3.18 (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis der Oberschule“, für Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung die als Anlage 3.19 (Hauptschulabschluss), Anlage 3.20 (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 3.21 (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis der Oberschule – vertiefte sportliche Ausbildung –“, für die Palucca Hochschule für Tanz Dresden das als Anlage 3.22 (Realschulabschluss) beigefügte Formular „Abschlusszeugnis der Oberschule“, für inklusiv unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen im Hauptschulbildungsgang die als Anlage 3.23 (Hauptschulabschluss), Anlage 3.24 (Hauptschulabschluss gleichgestellter Abschluss) und Anlage 3.25 (Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis der Oberschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu DIN A4, zu verwenden.

9.
Abschlusszeugnisse für Schulfremde

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes sowie des erreichten Schulabschlusses sind für Schulfremde die als Anlage 3.26 „Zeugnis über den Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde“, Anlage 3.27 „Zeugnis über den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für Schulfremde“ und Anlage 3.28 „Zeugnis über den Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde“ beigefügten Formulare im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

V.
Gymnasium

1.
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist, außer für Schüler mit vertiefter Ausbildung, das als Anlage 4.1 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

2.
Jahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres in den Klassenstufen 5 bis 10 ist, außer für Schüler mit vertiefter Ausbildung, das als Anlage 4.2 beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis – Vertiefte Ausbildung –

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers mit vertiefter Ausbildung im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist das als Anlage 4.3 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums – Vertiefte Ausbildung –“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

4.
Jahreszeugnis – Vertiefte Ausbildung –

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers mit vertiefter Ausbildung am Ende des Schuljahres in den Klassenstufen 5 bis 10 ist das als Anlage 4.4 beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums – Vertiefte Ausbildung –“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

5.
Abgangszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsjahr ist das als Anlage 4.5 beigefügte Formular „Abgangszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. In den Abgangszeugnissen ist auf der Seite 2 der jeweils höchste erworbene Schulabschluss anzukreuzen. Auf der Seite 3 ist im Feld „Bemerkungen“ für Schüler, die in der Klassenstufe 10 eine weitere Fremdsprache gemäß § 17 Absatz 6 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 240) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, begonnen haben, für die in der Klassenstufe 10 nicht mehr belegte Fremdsprache die Teilnahme am Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 9 zu vermerken.

VI.
Abendoberschule

1.
Halbjahresinformationen/Halbjahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr ist das als Anlage 5.1 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis der Abendoberschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

2.
Jahreszeugnisse

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist das als Anlage 5.2 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Abendoberschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.
Abgangszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 5.3 beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Abendoberschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

4.
Abschlusszeugnisse

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind die als Anlage 5.4 (Hauptschulabschluss), Anlage 5.5 (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 5.6 (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis der Abendoberschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu DIN A4, zu verwenden.

VII.
Abendgymnasium und Kolleg

1.
Halbjahresinformation und Jahreszeugnis des Vorkurses und der Einführungsphase des Abendgymnasiums

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr und im Schuljahr ist das als Anlage 6.1 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis des Abendgymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

2.
Halbjahresinformation und Jahreszeugnis des Vorkurses und der Einführungsphase des Kollegs

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im ersten Schulhalbjahr und im Schuljahr ist das als Anlage 6.2 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis des Kollegs“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.
Abgangszeugnis des Abendgymnasiums

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 6.3 beigefügte Formular „Abgangszeugnis des Abendgymnasiums“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, einseitig zu verwenden.

4.
Abgangszeugnis des Kollegs

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 6.4 beigefügte Formular „Abgangszeugnis des Kollegs“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, einseitig zu verwenden.

VIII.
Zeugnisse an sorbischen Schulen

Die Halbjahresinformationen und Zeugnisse an sorbischen Schulen gemäß § 2 Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), in der jeweils geltenden Fassung, werden zweisprachig erteilt. Auf rechtzeitigen Wunsch der Eltern oder des volljährigen Schülers werden die Halbjahresinformation und das Zeugnis in deutscher oder sorbischer Sprache erteilt. Die Schule informiert die Eltern oder den volljährigen Schüler über die Möglichkeit gemäß Satz 2.

IX.
Zeugnisse gemäß §§ 13 und 17 der Prüfungsverordnung Waldorfschulen

1.
Abschlusszeugnisse gemäß § 13 der Prüfungsverordnung Waldorfschulen

Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes sowie des erreichten Schulabschlusses sind für Schüler an Waldorfschulen die als Anlage 7.1 „Zeugnis über den Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schüler der Waldorfschule“, Anlage 7.2 „Zeugnis über den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für Schüler der Waldorfschule“ und Anlage 7.3 „Zeugnis über den Erwerb des Realschulabschlusses für Schüler der Waldorfschule“ beigefügten Formulare im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

2.
Zeugnis gemäß § 17 der Prüfungsverordnung Waldorfschulen

Wird einem Schüler der Waldorfschule ein dem Realschulabschluss gleichgestellter mittlerer Schulabschluss nachträglich zuerkannt, ist das als Anlage 7.4 „Zeugnis über die Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses für Schüler der Waldorfschule“ beigefügte Formular im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

X.
Formvorschriften

1.
Gestaltung

Halbjahresinformationen und Zeugnisse müssen hinsichtlich Format und Gestaltung den Mustern der Anlagen entsprechen. Der Druck der Leitmarke „Freistaat Sachsen“ erfolgt bei den Abschlusszeugnissen, den Abgangszeugnissen und den Zeugnissen zur Schulentlassung farbig, bei allen anderen Zeugnissen und Halbjahresinformationen in Schwarzweiß. Sofern elektronische Druckvorlagen verwendet werden, darf von den vorgegebenen Formularen gemäß Buchstabe a bis f abgewichen werden.

a)
Überschriften und zutreffender Bildungsgang
Statt in den Überschriften das Zutreffende zu unterstreichen, wird nur das Zutreffende ausgewiesen. Sofern ein Formular sowohl für die Halbjahresinformation als auch für das Jahreszeugnis, das Halbjahreszeugnis oder das Zeugnis gilt, wird bei der Halbjahresinformation auf die mit einer Fußnote gekennzeichneten Zusätze verzichtet, die nicht für die Halbjahresinformation gelten. In den Formularen der Oberschule entfällt in den Halbjahresinformationen und Zeugnissen der Klassenstufen 5 und 6 der Zusatz, an welchem abschlussbezogenen Unterricht der Schüler teilgenommen hat. Bei den übrigen Formularen der Oberschule wird anstelle des Unterstreichens des zutreffenden Bildungsgangs nur der zutreffende Bildungsgang ausgewiesen.
b)
Allgemeine Fächerreihenfolge
Besteht bei den Fächern „Ev./Kath. Religion/Ethik¹“, „Kunst/Musik¹“ und „Geschichte/Geographie¹“ eine Wahlmöglichkeit, wird nur das belegte Fach ausgewiesen. Die Benotung der Fächer „Deutsch als Zweitsprache“, „Sorbisch als Muttersprache“ und „Sorbisch als Zweitsprache“ wird unterhalb des Faches „Deutsch“ ausgewiesen; die übrigen Fächer verschieben sich in der linken Spalte entsprechend nach unten. Wird eine Pflichtfremdsprache durch herkunftssprachlichen Unterricht ersetzt, wird die Benotung der jeweiligen Sprache des Herkunftslandes als erste oder zweite Pflichtfremdsprache eingetragen.
c)
Reihenfolge der spezifischen Fächer der Förderschulen
Besteht bei den Fächern „Hauswirtschaft“ und „Arbeitslehre“ eine Wahlmöglichkeit, wird nur das belegte Fach ausgewiesen. Sofern das Fach „Arbeitslehre“ gewählt wird, entfällt das Fach „Hauswirtschaft“ und das Fach „Arbeitslehre“ rückt nach. In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen wird das Fach „Kunst“ durch das Fach „Kunst/ Modellieren“ ersetzt, in der Primarstufe werden nach dem Fach „Sachunterricht“ die Fächer „Blindenkurzschrift“ und „Maschineschreiben“ und in der Sekundarstufe I wird nach dem Fach „Deutsch“ das Fach „Maschineschreiben“ ergänzt. Die übrigen Fächer verschieben sich bei der Ergänzung in der linken Spalte nach unten. Das Fach „Orientierung/Mobilität“ wird in der letzten Zeile der rechten Spalte ausgewiesen. In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen der Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung wird in der Primarstufe nach dem Fach „Sport“ das Fach „Rhythmisch- musikalische Erziehung“ ausgewiesen.
d)
Besonderheiten bei den Halbjahresinformationen und Zeugnissen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Nicht ausgewiesen wird in den Anlagen 2.4, 2.5 und 2.6 bei der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen das Fach „2. Fremdsprache (abschlussorientiert)“.
e)
Besonderheiten bei den Halbjahresinformationen und Zeugnissen für inklusiv an Grundschulen und Oberschulen unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen
Bei inklusiv an Grundschulen unterrichteten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, die nach den Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Fach „Deutsch-Heimatkunde/Sachunterricht“ unterrichtet werden, wird in den Halbjahresinformationen und Zeugnissen nach dem Fach „Sachunterricht“ das Fach „Deutsch-Heimatkunde/Sachunterricht“ ergänzt. Die übrigen Fächer verschieben sich bei der Ergänzung in der linken Spalte nach unten. Bei inklusiv an Oberschulen unterrichteten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, die den Hauptschulbildungsgang besuchen, wird in den Anlagen 3.1 und 3.4 das Fach „2. Fremdsprache (abschlussorientiert)“ nicht ausgewiesen.
f)
Leerzeilen
Fächer, die erteilt werden, aber nicht im Formular vorgesehen sind, werden in die dafür vorgesehenen Leerzeilen eingetragen. Überflüssige Leerzeilen können entfallen.
2.
Noteneintragung

Die Eintragung der Noten erfolgt in Ziffern. Nicht zu unterrichtende Fächer werden auf dem Formular mit einem Gedankenstrich „–“ ausgewiesen. Dies gilt auch für die Fächer im Rahmen der schrittweisen Integration von Schülern, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, für die eine verbale Einschätzung unter „Bemerkungen“ aufgenommen wird. Fällt der Unterricht in einem zu erteilenden Fach aus, wird dies mit dem Hinweis „nicht erteilt“ kenntlich gemacht. Unterrichtete Fächer, die nicht benotet werden, erhalten den Hinweis „teilgenommen“. Wird gemäß § 25 Absatz 6 der Schulordnung Förderschulen, § 23 Absatz 9 Satz 3 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen oder § 23 Absatz 8 Satz 5 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung auf eine Benotung verzichtet, wird dies durch die Eintragung „keine Benotung“ ausgewiesen. Liegt für einzelne Fächer eine Befreiung vor und ist eine Benotung nicht möglich, wird „befreit“ eingetragen.

3.
Bemerkungen
a)
Fehltage
In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen aller Schularten, mit Ausnahme für die Klassenstufe 1 der Grundschulen und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen und inklusiv an Grundschulen und Oberschulen unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie der Abschlusszeugnisse, der Abgangszeugnisse und Zeugnisse zur Schulentlassung, ist im Feld „Bemerkungen“ die Eintragung der vom Schüler im jeweiligen Bewertungszeitraum insgesamt entschuldigt und unentschuldigt versäumten Unterrichtstage wie folgt vorzunehmen:
Fehltage
Fehltage entschuldigt Fehltage unentschuldigt
Fehltage entschuldigt: unentschuldigt:
In der Klassenstufe 1 der Grundschulen und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen und inklusiv an Grundschulen und Oberschulen unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Eintragung der Fehltage in den für die Verbaleinschätzung vorgesehenen Zeilen wie folgt vorzunehmen:
Fehltage
Fehltage entschuldigt Fehltage unentschuldigt
Fehltage entschuldigt: unentschuldigt:
b)
Inklusive Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung an Grundschulen und Oberschulen
In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen wird bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung, die inklusiv an Grundschulen und Oberschulen unterrichtet werden, die inklusive Unterrichtung im Feld „Bemerkungen“ dokumentiert. Enthält das Formular kein Feld „Bemerkungen“, ist die Dokumentation nach Satz 1 in den für die Verbaleinschätzung vorgesehenen Zeilen vorzunehmen. Bei inklusiv unterrichteten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Bemerkung „(Name des Schülers) wurde inklusiv nach den Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet.“ zu verwenden. Bei inklusiv unterrichteten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ist die Bemerkung „(Name des Schülers) wurde inklusiv nach den Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet.“ zu verwenden. Wurde der Schüler in einzelnen Fächern nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet, ist die Bemerkung „(Name des Schülers) wurde inklusiv in den Fächern ... nach den Lehrplänen der Grundschule und in den übrigen Fächern nach den Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt ... (Lernen/geistige Entwicklung) unterrichtet.“ zu verwenden. Wurde der Schüler in einzelnen Fächern nach den Lehrplänen der Oberschule unterrichtet, ist die Bemerkung „(Name des Schülers) wurde inklusiv in den Fächern ... nach den Lehrplänen (für den Hauptschulbildungsgang) der Oberschule und in den übrigen Fächern nach den Lehrplänen der Schule mit den Förderschwerpunkt ... (Lernen/geistige Entwicklung) unterrichtet.“ zu verwenden. Für inklusiv an Oberschulen unterrichtete Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, die den Hauptschulbildungsgang besuchen, ist die Bemerkung „(Name des Schülers) wurde gemäß § 63 Absatz 2 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen inklusiv nach den Lehrplänen für den Hauptschulbildungsgang der Oberschule unterrichtet.“ zu verwenden.
c)
Lernzielgleiche inklusive Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grundschulen
In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen wird bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, die lernzielgleich inklusiv an Grundschulen unterrichtet werden, die inklusive Unterrichtung im Feld „Bemerkungen“ mit der Formulierung „(Name des Schülers) wurde inklusiv im Förderschwerpunkt ... unterrichtet.“ dokumentiert. Buchstabe b Satz 2 gilt entsprechend.

XI.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare vom 9. April 2010 (MBl. SMK S. 182), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 9. Juni 2016 (MBl. SMK S. 176) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), und der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Zeugnisformulare für Schüler der Waldorfschulen vom 14. Mai 2010 (unveröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), außer Kraft.

Dresden, den 6. November 2018

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Anlagen

Anlagen 1.1 bis 1.5

Anlagen 2.1 bis 2.20

Anlagen 3.1 bis 3.28

Anlagen 4.1 bis 4.5

Anlagen 5.1 bis 5.6

Anlagen 6.1 bis 6.4

Anlagen 7.1 bis 7.4