Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Sächsischen Planzeichenverordnung

Vom 11. Juni 2019

Auf Grund des § 4 Absatz 3 Satz 3 des Landesplanungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) verordnet das Staatsministerium des Innern:

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Planzeichenverordnung

Die Sächsische Planzeichenverordnung vom 7. Mai 2014 (SächsGVBl. S. 288) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:
a)
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
b)
Absatz 2 wird aufgehoben.
2.
Die Fußnote in der Anlage 2 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 11. Juni 2019

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Änderungsvorschriften