Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für das neue Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen im Freistaat Sachsen
(VwV Haushaltssystematik Kommunen – VwV KomHSys)
Vom 4. September 2008
Aufgrund von
- §§ 128, 129 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 158) geändert worden ist, und § 128 Nr. 2 und 3 SächsGemO im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen sowie
- §§ 69, 70 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 110) geändert worden ist, und § 69 Nr. 2 und 3 SächsLKrO im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen
wird folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
I.
Kommunale Haushaltssystematik
- 1.
- Die kommunale Haushaltssystematik umfasst den Produktrahmen und die darin enthaltenen finanzstatistischen Merkmale (Anlage 1), die verbindlichen Produktuntergruppen (Anlage 2), den Kontenrahmen (Anlage 3), die finanzstatistischen Merkmale zum Kontenrahmen (Anlage 4), die Bereichsabgrenzungen für den Kontenrahmen (Anlage 5) sowie die verbindlich anzuwendenden Muster für den Haushaltsplan, die Buchführung und die Haushaltsbewirtschaftung sowie den Jahresabschluss (Anlage 6).
- 2.
- Finanzstatistische Merkmale umfassen die verbindliche Gliederung des Kontenrahmens und des Produktrahmens sowie die Zuordnung von Sachverhalten und Geschäftsvorfällen zu den Gliederungseinheiten.
- 3.
- Die kommunale Haushaltssystematik ist im Interesse einer Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte mit der Haushaltssystematik des Bundes und der Länder abgestimmt. Dadurch werden auch die Auswertung der Finanzstatistik und die Koordinierung der Finanzplanungen im öffentlichen Bereich gewährleistet. Produktrahmen und Kontenrahmen stellen jeweils Rahmenpläne für alle kommunalen Gebietskörperschaften dar. Diese können je nach örtlichen Bedürfnissen weiter unterteilt werden. Die Einheitlichkeit des Systems ermöglicht außerdem die automatisierte Verarbeitung der Finanzdaten nach einheitlichen Programmen.
II.
Verbindlichkeit von Produktrahmen und Kontenrahmen
- 1.
- Produktrahmen
- a)
- Der Produktrahmen mit den darin enthaltenen finanzstatistischen Merkmalen (Anlage 1) ist in Produktbereiche und in Produktgruppen und Produktuntergruppen untergliedert. Die Gliederung der Produktbereiche und Produktgruppen ist verbindlich. Die ersten beiden Ziffern kennzeichnen den Produktbereich, die ersten drei Ziffern die Produktgruppe. Darüber hinaus sind einzelne Produktuntergruppen verbindlich vorgeschrieben (Anlage 2).
- b)
- Der Produktbereich 61 ist mit den entsprechenden Produktgruppen ausschließlich der allgemeinen Finanzwirtschaft vorbehalten.
- c)
- Die Produktbereiche 71 bis 76 mit den entsprechenden Produktgruppen sind ausschließlich außergewöhnlichen Schadensereignissen vorbehalten. Diese Produktbereiche dürfen nur auf der Grundlage eines Erlasses des Staatsministeriums des Innern verwendet werden.
- d)
- Unterhalb der Produktgruppen und der verbindlich festgelegten Produktuntergruppen können einzelne zusätzliche Produktuntergruppen (4 Ziffern), Produkte (6 Ziffern) und gegebenenfalls Leistungen gebildet werden. Deren Gliederung ist nicht verbindlich vorgegeben, sondern bleibt der Kommune in eigener Verantwortung überlassen. Die im Produktrahmen enthaltenen sechsstelligen Ziffern für die einzelnen Produkte stellen lediglich ein Angebot und keine verbindliche Vorgabe dar.
- e)
- Im Produktrahmen mit den darin enthaltenen finanzstatistischen Merkmalen sind auf der Ebene der nicht verbindlich vorgegebenen Produktuntergruppen und Produkte die Anforderungen der Statistiken der Sozialhilfe, der Asylbewerberleistungsstatistik, der Statistik der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe berücksichtigt. Damit können diese statistischen Anforderungen direkt aus dem Produktplan heraus erfüllt werden.
- f)
- Bei der Bezeichnung der einzelnen Produktgruppen, Produktuntergruppen und Produkte kann vom Wortlaut des Produktrahmens abgewichen werden, wenn dadurch der Inhalt treffender beschrieben werden kann.
- 2.
- Kontenrahmen
- a)
- Der Kontenrahmen für den Freistaat Sachsen entspricht dem von der Innenministerkonferenz am 21. November 2003 beschlossenen Kontenrahmen II/2, der eine Spaltung der Ergebnisrechnung in ein ordentliches und ein außerordentliches Ergebnis vorsieht.
- b)
- Der Kontenrahmen (Anlage 3) ist in zehn Kontenklassen eingeteilt. Diese sind in Kontengruppen und Kontenarten unterteilt. Die Kontenklassen der Finanzrechnung dürfen nur dann direkt bebucht werden, wenn für die Finanzrechnung die Methode nach Buchstabe e Doppelbuchst. aa gewählt wird. Ansonsten dienen die in den Kontenklassen 6 und 7 angegebenen Kontengruppen und -arten sowie Konten als statistische Zusatzmerkmale im Buchungssatz nach der Methode gemäß Buchstabe e Doppelbuchst. bb oder der direkten derivativen Ermittlung nach der Methode gemäß Buchstabe e Doppelbuchst. cc.
- c)
- Die in den Kontenklassen 0 bis 2 festgelegten Kontenarten und in den Kontengruppen 22, 23 und 27 festgelegten Konten sowie die in den Kontenklassen 3 bis 7 festgelegten Konten sind verbindlich vorgeschrieben und stellen damit Mindestanforderungen dar. Zusätzlich sind die folgenden Konten und Unterkonten verbindlich vorgeschrieben:
- aa)
- 2111;
- bb)
- 2141;
- cc)
- 31821, 31822, 31823, 31824;
- dd)
- 43331, 43332;
- ee)
- 43721, 43722, 43723;
- ff)
- 43731;
- gg)
- 44611, 44612;
- hh)
- 61311;
- ii)
- 61821, 61822, 61823, 61824;
- jj)
- 68111, 68112;
- kk)
- 73331, 73332;
- ll)
- 73721, 73722, 73723;
- mm)
- 73731;
- nn)
- 74611, 74612.
- Die statistischen Berichtspflichten sind auf dieser Grundlage zu erfüllen. Sind bei Konten drei, vier oder fünf Ziffern angegeben, so ist, soweit notwendig, die Bereichsabgrenzung mit der vierten, fünften oder sechsten Ziffer vorzunehmen. Weitere Kontengruppen und Kontenarten dürfen in diesen Ebenen nicht hinzugefügt werden. Bei der Integration der finanzstatistischen Merkmale in den Kontenrahmen wurden die Regelungen des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst ( Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438) beachtet. Zudem folgt die verbindliche Festsetzung in den Kontenklassen der Bilanz den neuen Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 501/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates für finanzielle Transaktionen sowie für Forderungen und Verbindlichkeiten vom 10. März 2004, ABl. EU Nr. L 81 S. 1.
- d)
- Zu den Bereichsabgrenzungen (Anlage 5) sind folgende Hinweise zu beachten:
- aa)
- Zahlungsbereiche werden durch die Bereichsabgrenzung A erfasst;
- bb)
- Die Schuldenstatistik ist durch die Bereichsabgrenzung B für bestimmte Positionen in die Kontensystematik eingeordnet;
- cc)
- Soweit nicht anders vorgesehen, ist die Abgrenzung nach A und B auf der vierten Stelle umzusetzen;
- dd)
- Teilweise ist zudem die Abgrenzung nach Beständen erforderlich. Diese wird durch die Bereichsabgrenzungen C und D auf der jeweils nächsten freien Stelle ausgewiesen;
- ee)
- Mit der Bereichsabgrenzung D werden zusätzlich ordentliche Tilgung, außerordentliche Tilgung und Umschuldung erfasst.
- Die Abgrenzungspositionen der einzelnen Bereiche und die finanzstatistischen Zuordnungen sind unter Ziffer IV sowie in der Anlage 5 dargestellt und verbindlich.
- e)
- Die Finanzrechnung darf nicht rückwirkend und saldiert aus den Salden der Ergebnisrechnung ermittelt werden, sondern ist alternativ nach einer der drei folgenden Methoden zu führen:
- aa)
- Die Finanzrechnung wird originär bebucht. Die Zahlungskonten werden in den doppischen Verbund integriert und im Kontenplan anstelle des Kontos „Bank“ oder „Kasse“ geführt.
- bb)
- Die Finanzrechnung wird statistisch mitbebucht. Die Zahlungen werden gegen die Bank oder Kasse gebucht. Die Information über die Finanzposition wird dem Buchungssatz datenverarbeitungstechnisch durch ein statistisches Zusatzmerkmal entsprechend den relevanten Zahlungskonten mitgegeben.
- cc)
- Die Einzahlungen und Auszahlungen werden zahlungsartenscharf direkt aus dem Buchungsstoff der Ergebnis- und Bilanzkonten abgeleitet. Dazu werden aus den entsprechenden betroffenen Konten die zahlungswirksamen Vorgänge hergeleitet und die exakten Werte berechnet.
III.
Anwendung der Systematik
- 1.
- Die Erträge und Aufwendungen sowie die Ein- und Auszahlungen sind sowohl nach dem Produktrahmen als auch nach dem Kontenrahmen zu ordnen.
- 2.
- Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, die Kapitalpositionen, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten sind nach dem Kontenrahmen zu ordnen. Ist eine Zuordnung nicht eindeutig möglich, so ist sie nach dem Schwerpunkt vorzunehmen.
- 3.
- Die verwaltungsinternen Produktgruppen und Kontenarten müssen der Übersicht gemäß § 4 Abs. 5 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik vom 8. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 202) zuordenbar sein.
- 4.
- Der Produktrahmen mit seinen finanzstatistischen Merkmalen sowie der Kontenrahmen mit seinen finanzstatistischen Merkmalen enthalten einige Beispiele für mögliche Untergliederungen; diese sind jedoch mit Ausnahme der in Anlage 2 genannten Produktuntergruppen unverbindlich.
IV.
Abgrenzungen von Zahlungen nach Bereichen
- 1.
- Für den Nachweis des Zahlungsverkehrs sind bei bestimmten Konten Bereiche nach der Bereichsabgrenzung zu bilden, um die Herkunft, den Empfänger, die Laufzeit oder die Währung zu kennzeichnen. Die Bereichsabgrenzungen werden nach den Bereichen A bis D unterschieden und sind verbindlich gemäß Anlage 5 anzuwenden.
- 2.
- Für die Bereichsabgrenzung C sind folgende zusätzliche Hinweise zu beachten:
- a)
- Für die Vermögensrechnung (Bilanz) sind die Forderungen und Verbindlichkeiten nach der Restlaufzeit zu erfassen. Für die Finanzrechnung gilt die Gliederung der Deutschen Bundesbank: Für die Gliederung nach der Frist ist bei Einzahlungen und Auszahlungen die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist maßgebend, nicht die Restlaufzeit am Meldestichtag. Als Beginn der vereinbarten Laufzeit gilt die erste Inanspruchnahme, nicht die Zusage.
- b)
- Für die Gliederung von in Wertpapieren verbrieften Forderungen und Verbindlichkeiten ist die längste Laufzeit laut Emissionsbedingungen maßgebend, jedoch nur insoweit, als Gläubigerkündigungsrechte dem nicht entgegenstehen. Als Beginn der Laufzeit gilt der Beginn des in den Emissionsbedingungen festgelegten Zinslaufs. Dies ist der Beginn der laufenden Verzinsung, gegebenenfalls der Beginn der Laufzeit des ersten Zinsscheins. Diese Zuordnung nach der Frist gilt auch für den Zweiterwerb von Forderungen und Wertpapieren. Vorzeitige Rücknahmen von Schuldverschreibungen eigener Emissionen im Rahmen der Kurs- oder Marktpflege sind befristungsunschädlich.
- c)
- Als Kündigungsfrist ist der Zeitraum vom Tag der Kündigung bis zur Fälligkeit anzusehen. Sofern neben der Kündigungsfrist noch eine Kündigungssperrfrist vereinbart wird, ist diese bei der Einordnung zu berücksichtigen.
- d)
- Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmäßig in Teilbeträgen, in etwa gleichen Teilbeträgen und Zeitabständen, zu tilgen sind, ist die Zuordnung nicht nach der Befristung der einzelnen Teilbeträge, sondern nach dem Zeitraum zwischen der Entstehung der Forderung oder der Verbindlichkeit und der Fälligkeit des letzten Teilbetrags vorzunehmen; bei unregelmäßiger Tilgung ist für die Zuordnung die Durchschnittslaufzeit aller Raten maßgebend.
- e)
- Forderungen und Verbindlichkeiten, die durch Zahlung regelmäßiger Raten entstehen, sind nach der Durchschnittslaufzeit aller Raten einzuordnen.
- f)
- Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf Grund einer Rahmenvereinbarung begründet wurden, gilt als Befristung nicht die der Rahmenvereinbarung, sondern die für die einzelnen in Anspruch genommenen Beträge jeweils gesondert vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist. Als täglich fällig sind nur solche Forderungen und Verbindlichkeiten auszuweisen, über die jederzeit verfügt werden kann; hierzu rechnen auch die so genannten Tagesgelder und Gelder mit täglicher Kündigung einschließlich der über geschäftsfreie Tage angelegten Gelder mit Fälligkeit oder Kündigungsmöglichkeit am nächsten Geschäftstag.
- g)
- Forderungen sind in der ihrer ursprünglichen Laufzeit entsprechenden Fristenkategorie so lange zu belassen, bis sie entweder getilgt oder aber abgeschrieben sind. So sind fällige, vom Kreditnehmer jedoch noch nicht entrichtete Tilgungsraten nicht aus dem lang- oder mittelfristigen in den kurzfristigen Bereich umzubuchen. Zu berücksichtigen sind aber vertragliche Umschuldungsvereinbarungen. Die betreffenden Forderungen sind dann ganz oder teilweise aus der Meldung herauszunehmen oder in andere Positionen umzusetzen.
- h)
- Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist weitergeführte Verbindlichkeiten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, den täglich fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen.
- i)
- Bei Prolongationen ist bei der Fristenzuordnung generell auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Prolongationsabrede und dem darin vereinbarten neuen Fälligkeitstermin abzustellen.
- j)
- Bei Wertpapieren eigener Emissionen wie auch bei Verbindlichkeiten können vorzeitige Rückzahlungen in Form sowohl des Gläubigerkündigungsrechts als auch des Schuldnerkündigungsrechts vereinbart werden. Für die fristenmäßige Zuordnung von Verbindlichkeiten ist aber schon im Hinblick auf das generelle Vorsichtsprinzip allein das Gläubigerkündigungsrecht maßgebend. Ein Schuldnerkündigungsrecht ist dabei unbeachtlich. Im Zweifel ist bei den Forderungen eher auf eine längere und bei den Verbindlichkeiten eher auf eine kürzere Laufzeit abzustellen.
- 3.
- Für die Bereichsabgrenzung D sind folgende zusätzliche Hinweise zu beachten:
- a)
- Eine variable Verzinsung ist eine Zinsvereinbarung, deren Zinssatz abhängig von der Veränderung einer zu vereinbarenden Bezugsgröße ist. Damit steht die konkrete Höhe des anzuwendenden Zinssatzes jeweils nur für die aktuelle Zinsperiode fest. Als Bezugsgrößen können Geldmarktsätze oder auch längerfristige Zinssätze herangezogen werden.
- b)
- Die ordentliche und außerordentliche Tilgung sowie die Umschuldung sind durch Anfügen einer weiteren Stelle entsprechend der Bereichsabgrenzung D darzustellen.
V.
Verbindlichkeit von Mustern
- 1.
- Die Anlage 6 enthält die verbindlichen Muster.
- 2.
- Zusätzlich sind folgende Hinweise zu beachten:
Von den verbindlich bekanntgemachten Mustern für die kommunale Haushalts- und Rechnungsführung darf abgewichen werden, soweit der Einsatz von automatisierten Verfahren dies erfordert. Die geänderten Vorlagen müssen jedoch mindestens die in den Mustern vorgeschriebenen Angaben enthalten. Die Überschriften der einzelnen Übersichten sollen mit Ausnahme der Jahresangabe nicht verändert werden.
VI.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 4. September 2008
Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo
Anlage 1
(zu Ziffer II Nr. 1 Buchst. a)
Kommunaler Produktrahmen für den Freistaat Sachsen mit den finanzstatistischen Merkmalen
Fundstellenverzeichnis:
Soweit nachfolgend Gesetze oder Verordnungen zitiert werden, werden diese wie folgt abgekürzt:
Abkürzung | Rechtsvorschrift |
---|---|
AFBG | Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl. I S. 402), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) |
BAföG | Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), zuletzt geändert durch Artikel 1, 15, 16 und 18 Nr. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254) |
BErzGG | Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz – BErzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2915) |
BVG | Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges ( Bundesversorgungsgesetz – BVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1300) |
HeilbZuG | Gesetz über den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe sowie der arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften (Heilberufezuständigkeitsgesetz – HeilbZuG) vom 9. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 180) |
HwO | Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 9a des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) |
JGG | Jugendgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (BGBl. I S. 1212) |
KFürsV | Verordnung zur Kriegsopferfürsorge vom 16. Januar 1979 (BGBl. I S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) |
LAG | Gesetz über den Lastenausgleich ( Lastenausgleichsgesetz – LAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845, 1995 I S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) |
SächsAgrarAÜG | Sächsisches Gesetz zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich Landwirtschaft auf die Landkreise und Kreisfreien Städte (Sächsisches Agrar-Aufgabenübertragungsgesetz – SächsAgrarAÜG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 192) |
SächsDSchG | Sächsisches Denkmalschutzgesetz vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 146) |
SächsLErzGG | Gesetz über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen (Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz – SächsLErzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 60), geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 174) |
SGB II | Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1506) |
SGB VIII | Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) |
SGB IX | Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984) |
SGB XII | Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874) |
WPflG | Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1465), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629) |
Anlage 2
(zu Ziffer II Nr. 1 Buchst. a)
Verbindliche Produktuntergruppen für den Freistaat Sachsen
Folgende Produktuntergruppen sind verbindlich vorgeschrieben:
- 2111
- Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft;
- 2151
- Mittelschulen in öffentlicher Trägerschaft;
- 2153
- Abendmittelschulen;
- 2171
- Gymnasien, Kollegs ohne berufliche Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft;
- 2173
- Abendgymnasien;
- 2211
- Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte;
- 2212
- Förderschulen für Hörgeschädigte;
- 2213
- Förderschulen für geistig Behinderte;
- 2214
- Förderschulen für Körperbehinderte;
- 2215
- Förderschulen für Lernförderung;
- 2216
- Sprachheilschulen;
- 2217
- Förderschulen für Erziehungshilfe;
- 2218
- Klinik- und Krankenhausschulen;
- 2311
- Berufsschulen, Fachschulen, Berufsfachschulen, berufliche Gymnasien, Fachoberschulen einschließlich Berufskollegs, Vorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr in öffentlicher Trägerschaft;
- 2313
- Berufsbildende Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft;
- 3121
- Leistungen für Unterkunft und Heizung;
- 3122
- Eingliederungshilfen;
- 3123
- Einmalige Leistungen;
- 3124
- Arbeitslosengeld II ohne Kosten der Unterkunft/Optionskommunen;
- 3125
- Eingliederungsleistungen/Optionskommunen;
- 5451
- Straßenreinigung;
- 5452
- Winterdienst an Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen;
- 5453
- Winterdienst an Kreisstraßen;
- 5454
- Winterdienst an Staatsstraßen;
- 5455
- Winterdienst an Bundesstraßen.
Anlage 3
(zu Ziffer II Nr. 2 Buchst. b)
Kommunaler Kontenrahmen für den Freistaat Sachsen
Fundstellenverzeichnis:
Soweit nachfolgend Gesetze oder Verordnungen zitiert werden, werden diese wie folgt abgekürzt:
Abkürzung | Rechtsvorschrift |
---|---|
AltSchG | Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ( Altschuldenhilfe-Gesetz) vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) |
FAG (Bund) | Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ( Finanzausgleichsgesetz – FAG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3376) |
FAG (Land) | Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen ( Finanzausgleichsgesetz – FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371, 373) |
SächsKomSozVG | Gesetz über den Kommunalen Sozialverband (SächsKomSozVG) vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171), geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 179) |
SächsKRG | Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371) |
SGB II | Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1506) |
Aktiva
Kontenklasse | beinhaltet |
---|---|
Kontenklasse 0
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen und Vorratsvermögen |
|
00 | Immaterielle Vermögensgegenstände |
001 | Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
002 | Anzahlungen auf immaterielles Vermögen |
003 | Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen |
01 | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
011 | Grünflächen |
012 | Ackerland |
013 | Wald und Forsten |
014 | Schutz- und Ausgleichsflächen |
015 | Gewässer |
019 | Sonstige unbebaute Grundstücke |
02 | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
021 | mit Wohnbauten |
022 | mit sozialen Einrichtungen |
023 | mit Schulen |
024 | mit Kulturanlagen |
025 | mit Sportanlagen |
026 | mit Gartenanlagen |
027 | mit Verwaltungsgebäuden |
029 | mit sonstigen Gebäuden |
03 | Infrastrukturvermögen einschließlich Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
031 | Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen |
032 | Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen |
033 | Stromversorgungsanlagen |
034 | Gasversorgungsanlagen |
035 | Wasserversorgungsanlagen |
036 | Abfallbeseitigungsanlagen |
037 | Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen |
038 | Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen |
039 | Sonstiges Infrastrukturvermögen |
04 | Bauten auf fremdem Grund und Boden |
041 | Wohnbauten |
042 | Soziale Einrichtungen |
043 | Schulen |
044 | Kulturanlagen |
045 | Sportanlagen |
046 | Gartenanlagen |
047 | Verwaltungsgebäude |
048 | Grundstückseinrichtungen |
049 | Sonstige Gebäude |
05 | Kunstgegenstände und Denkmäler |
051 | Kunstgegenstände |
055 | Baudenkmäler |
056 | Bodendenkmäler |
059 | Sonstige Denkmäler |
06 | Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge |
061 | Fahrzeuge |
062 | Maschinen und technische Anlagen |
063 | Betriebsvorrichtungen |
064 | technische Ausgleichsmaßnahmen |
065 | Sammelposten für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens (Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, von mehr als 150 EUR bis einschließlich 1 000 EUR |
07 | Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere |
071 | Schulausstattung |
072 | Ausstattung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten |
073 | Ausstattung sonstiger sozialer Einrichtungen |
074 | Betriebs- und Geschäftsausstattung |
075 | Tiere |
076 | Sammelposten für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, von mehr als 150 EUR bis einschließlich 1 000 EUR |
08 | Vorräte |
081 | Rohstoffe und Fertigungsmaterial |
082 | Hilfsstoffe |
083 | Betriebsstoffe |
084 | Waren |
085 | fertige/unfertige Erzeugnisse |
086 | unfertige Leistungen |
087 | Geleistete Anzahlungen auf Vorräte |
088 | Geleistete Anzahlungen auf Vorräte aus geleisteten Zuwendungen |
09 | Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau |
091 | Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen |
096 | Anlagen im Bau |
Kontenklasse 1
Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung |
|
10 | Anteile an verbundenen Unternehmen |
101 | Anteile an verbundenen Unternehmen |
1012 | Börsennotierte Aktien |
1013 | Nichtbörsennotierte Aktien |
1014 | Sonstige Anteilsrechte |
11 | Beteiligungen |
111 | Beteiligungen |
1112 | Börsennotierte Aktien |
1113 | Nichtbörsennotierte Aktien |
1114 | Sonstige Anteilsrechte |
12 | Sondervermögen |
121 | Sondervermögen |
13 | Ausleihungen |
131 | Ausleihungen |
131-B+C | Ausleihungen |
14 | Wertpapiere |
141 | Investmentzertifikate |
1411 | Investmentzertifikate |
142 | Kapitalmarktpapiere |
142-B+C | Kapitalmarktpapiere |
143 | Geldmarktpapiere |
143- B | Geldmarktpapiere |
144 | Finanzderivate |
1441 | Finanzderivate |
15 | Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen |
151 | Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen |
1511-C | Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen |
153 | Steuerforderungen |
153-C | Steuerforderungen |
154 | Forderungen aus Transferleistungen |
154-C | Forderungen aus Transferleistungen |
155 | Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen |
155-C | Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen |
159 | Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen |
1591-C | Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen |
16 | Privatrechtliche Forderungen, sonstiges Finanzvermögen |
161 | Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1611-B+C | Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
162 | Sonstige Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände |
162-B+C | Sonstige Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände |
169 | Übrige privatrechtliche Forderungen |
1691-B+C | Übrige privatrechtliche Forderungen |
17 | Liquide Mittel |
171 | Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen |
1711 | Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen |
172 | Sonstige Einlagen |
1721 | Sonstige Einlagen |
173 | Bargeld |
1731 | Bargeld |
18 | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
180 | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
182 | Disagio |
183 | Zölle und Verbrauchssteuern |
184 | Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen |
185 | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten aus geleisteten Zuwendungen |
189 | Ausgleichsposten für latente Steuern |
1891 | Ausgleichsposten für latente Steuern |
19 | Nicht durch die Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag |
Passiva
Kontenklasse | beinhaltet |
---|---|
Kontenklasse 2
Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
|
20 | Kapitalposition |
201 | Basiskapital |
202 | Rücklagen |
203 | Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen |
204 | Zweckgebundene und sonstige Rücklagen |
205 | Ergebnis |
2052 | Vortrag von Fehlbeträgen aus dem vorvorletzten Jahresabschluss |
2053 | Vortrag von Fehlbeträgen aus dem vorletzten Jahresabschluss |
2054 | Vortrag von Fehlbeträgen aus dem letzten Jahresabschluss |
206 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
21 | Sonderposten |
211 | Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen |
2111 | Sonderposten für kommunales Vorsorgevermögen mit investiver Zweckbindung |
212 | Sonderposten für Investitionsbeiträge |
213 | Sonderposten für den Gebührenausgleich |
214 | Sonstige Sonderposten |
2141 | Sonderposten für kommunales Vorsorgevermögen ohne investive Zweckbindung |
22 | Anleihen |
221 | Anleihen |
221-C+D | Anleihen |
23 | Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen |
231 | Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen |
231-B-D | Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen |
239 | Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung |
239-B-D | Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung |
24 | Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen |
241 | Hypotheken, Grund- und Rentenschulden |
2411 | Hypothekenschulden |
2412 | Grundschulden |
2413 | Rentenschulden |
242 | Restkaufgelder |
2421 | Restkaufgelder |
243 | Leasingverträge |
2431 | Finanzierungsleasing |
2435 | Übrige Leasingverträge und sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte |
25 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
251 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2511 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
252 | Erhaltene Anzahlungen |
26 | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen |
261 | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen |
2611 | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen |
27 | Sonstige Verbindlichkeiten |
271 | Sonstige Wertpapierschulden |
271-C+D | Sonstige Wertpapierschulden |
272 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
273 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
274 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen |
275 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich |
276 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern und Mitarbeitern |
277 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden |
278 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern |
279 | Sonstige Verbindlichkeiten |
2791 | Sonstige Verbindlichkeiten |
28 | Rückstellungen |
281 | Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen |
2811 | Pensionsrückstellungen |
2812 | Beihilferückstellungen |
282 | Entgeltrückstellungen und ähnliche Maßnahmen |
283 | Instandhaltungsrückstellungen |
2831 | Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung |
284 | Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien |
285 | Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen |
286 | Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs |
287 | Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen |
288 | Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren und Verwaltungsverfahren; Rückstellungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen |
289 | Rückstellungen für vertragliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden |
29 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
291 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten aus Dienstleistungen oder Lieferungen |
2911 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten aus Dienstleistungen oder Lieferungen |
299 | Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten |
2991 | Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten |
Ergebnisrechnung
Kontenklasse | beinhaltet |
---|---|
Kontenklasse 3
Ordentliche Erträge |
|
30 | Steuern und ähnliche Abgaben |
301 | Realsteuern |
3011 | Grundsteuer A |
3012 | Grundsteuer B |
3013 | Gewerbesteuer |
302 | Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern |
3021 | Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
3022 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
303 | Sonstige Gemeindesteuern |
3031 | Vergnügungssteuer |
3032 | Hundesteuer |
3033 | Jagdsteuer |
3034 | Zweitwohnungssteuer |
3039 | Sonstige örtliche Steuern |
304 | Steuerähnliche Erträge |
3041 | Fremdenverkehrsabgabe |
3042 | Abgabe von Spielbanken |
3049 | Sonstige steuerähnliche Erträge |
305 | Ausgleichsleistungen |
3051 | Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich |
3052 | Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt |
3053 | Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach § 11 Abs. 3a FAG (Bund) |
31 | Zuwendungen, allgemeine Umlagen und aufgelöste Sonderposten |
311 | Schlüsselzuweisungen vom Land |
3111 | Allgemeine Schlüsselzuweisungen |
312 | Bedarfszuweisungen |
3121 | Bedarfszuweisungen vom Land |
313 | Sonstige allgemeine Zuweisungen |
313-A | Sonstige allgemeine Zuweisungen |
314 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
314-A | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
315 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen |
3151 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen |
318 | Allgemeine Umlagen |
318-A | Allgemeine Umlagen |
31821 | Kreisumlage |
31822 | Finanzausgleichsumlage nach § 25a FAG (Land) |
31823 | Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG |
31824 | Kulturumlage nach § 6 Abs. 3 SächsKRG |
319 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes für Leistungen nach dem SGB II |
3191 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes für Leistungen nach dem SGB II |
32 | Sonstige Transfererträge |
321 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen |
3211 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz |
3212 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete |
3213 | Leistungen von Sozialleistungsträgern |
3214 | Sonstige Ersatzleistungen |
3215 | Rückzahlungen gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) |
322 | Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen |
3221 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz |
3222 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete |
3223 | Leistungen von Sozialleistungsträgern |
3224 | Sonstige Ersatzleistungen |
3225 | Rückzahlungen gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) |
323 | Schuldendiensthilfen |
323-A | Schuldendiensthilfen |
329 | Sonstige Transfererträge |
3291 | Sonstige Transfererträge |
33 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
331 | Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen |
3311 | Verwaltungsgebühren |
332 | Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Kostenerstattungen |
3321 | Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
334 | Schülerbeförderungsentgelt |
3341 | Schülerbeförderungsentgelt |
336 | Sonstige zweckgebundene Abgaben |
3361 | Sonstige zweckgebundene Abgaben |
337 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge |
3371 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge |
338 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich |
3381 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich |
34 | Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
341 | Mieten und Pachten |
3411 | Mieten und Pachten |
342 | Erträge aus Verkauf |
3421 | Erträge aus Verkauf |
346 | Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
3461 | Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
348 | Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
348-A | Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
35 | Sonstige ordentliche Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit |
351 | Konzessionsabgaben |
3511 | Konzessionsabgaben |
352 | Erstattungen von Steuern |
3521 | Erstattungen von Steuern |
356 | Besondere Erträge |
3561 | Bußgelder |
3562 | Säumniszuschläge |
3563 | Erträge aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften |
3564 | Fehlbelegungsabgabe |
357 | Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten |
3571 | Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten |
358 | Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge |
3581 | Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen oder Rückstellungen |
3582 | Erträge aus Zuschreibungen |
3583 | Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge |
359 | Andere sonstige ordentliche Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit |
3591 | Andere sonstige ordentliche Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit |
36 | Finanzerträge |
361 | Zinserträge |
361-B | Zinserträge |
365 | Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
3651 | Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
369 | Sonstige Finanzerträge |
3691 | Sonstige Finanzerträge |
37 | Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen |
371 | Aktivierte Eigenleistungen |
3711 | Aktivierte Eigenleistungen |
372 | Bestandsveränderungen |
3721 | Bestandsveränderungen |
38 | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
381 | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
3811 | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
Kontenklasse 4
Ordentliche Aufwendungen |
|
40 | Personalaufwendungen |
401 | Dienstaufwendungen |
4011 | für Beamte |
4012 | für tariflich Beschäftigte |
4017 | für ABM-Beschäftigte |
4018 | für Kommunal-Kombi-Beschäftigte |
4019 | für sonstige Beschäftigte |
402 | Beiträge zu Versorgungskassen |
4021 | für Beamte |
4022 | für tariflich Beschäftigte |
4027 | für ABM-Beschäftigte |
4028 | für Kommunal-Kombi-Beschäftigte |
4029 | für sonstige Beschäftigte |
403 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung |
4031 | für Beamte |
4032 | für tariflich Beschäftigte |
4037 | für ABM-Beschäftigte |
4038 | für Kommunal-Kombi-Beschäftigte |
4039 | für sonstige Beschäftigte |
404 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte |
4041 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte |
405 | Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte |
4051 | Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte |
406 | Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte |
4061 | Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte |
407 | Zuführungen zu Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit, Urlaubsansprüche, Überstunden und ähnliche Maßnahmen |
4071 | Zuführungen zu Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit |
4072 | Zuführungen zu Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Überstunden und ähnliche Maßnahmen |
41 | Versorgungsaufwendungen |
411 | Versorgungsaufwendungen |
4111 | für Beamte |
4112 | für tariflich Beschäftigte |
4119 | für sonstige Beschäftigte |
413 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung |
4131 | für Beamte |
4132 | für tariflich Beschäftigte |
4139 | für sonstige Beschäftigte |
414 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger |
4141 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger |
415 | Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger |
4151 | Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger |
416 | Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger |
4161 | Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger |
42 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
421 | Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
4211 | Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
422 | Aufwendungen für die Unterhaltung und Anschaffung des sonstigen Infrastrukturvermögens und für die Unterhaltung und die Anschaffung von beweglichen Gegenständen |
4221 | Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Infrastrukturvermögens |
4222 | Aufwendungen für die Unterhaltung von Geräten, Ausstattungen und Ausrüstungsgegenständen |
4223 | Aufwendungen für den Erwerb von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, den Betrag von 150 EUR nicht überschreiten |
423 | Mieten und Pachten |
4231 | Aufwendungen für Mieten und Pachten |
4232 | Leasingaufwendungen, sofern kein Finanzierungsleasing |
424 | Aufwendungen zur Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
4241 | Aufwendungen zur Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
425 | Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen |
4251 | Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen |
426 | Besondere Aufwendungen für Beschäftigte |
4261 | Besondere Aufwendungen für Beschäftigte |
427 | Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen und Aufwendungen für Schülerbeförderung |
4271 | Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen |
4272 | Aufwendungen für Schülerbeförderung |
4273 | Aufwendungen für Unterrichtswegekosten |
4274 | Aufwendungen für Schülerbeförderung für den Träger der Schülerbeförderung |
428 | Aufwendungen für Vorräte |
4281 | Aufwendungen für Vorräte |
429 | Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen |
4291 | Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen |
43 | Transferaufwendungen |
431 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
431-A | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
432 | Schuldendiensthilfen |
432-A | Schuldendiensthilfen |
433 | Sozialtransferaufwendungen |
4331 | Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
4332 | Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
4333 | Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende (nach § 22 SGB II) |
43331 | Revisionsrelevante Leistungen |
43332 | Nicht revisionsrelevante Leistungen |
4334 | Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II) |
4335 | Einmalige Leistungen für Arbeitsuchende (nach § 23 Abs. 3 SGB II) |
4336 | Arbeitslosengeld II ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung (nach §§ 19 ff. SGB II)/Optionskommunen |
4337 | Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und 4 SGB II)/Optionskommunen |
4339 | Sonstige soziale Leistungen |
434 | Steuerbeteiligungen |
4341 | Gewerbesteuerumlage |
435 | Allgemeine Zuweisungen |
435-A | Allgemeine Zuweisungen |
437 | Allgemeine Umlagen |
437-A | Allgemeine Umlagen |
43721 | Kreisumlage |
43722 | Finanzausgleichsumlage nach § 25a FAG (Land) |
43723 | Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG |
43731 | Kulturumlage nach § 6 Abs. 3 SächsKRG |
439 | Sonstige Transferaufwendungen |
4391 | Sonstige Transferaufwendungen |
44 | Sonstige ordentliche Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
441 | Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen |
4411 | Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen |
442 | Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten |
4421 | Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
4422 | Leiharbeitskräfte |
4423 | Datenverarbeitung |
4429 | Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten |
443 | Geschäftsaufwendungen |
4431 | Geschäftsaufwendungen |
444 | Steuern, Versicherungen und Schadensfälle |
4441 | Steuern, Versicherungen und Schadensfälle |
445 | Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit |
445-A | Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit |
446 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen |
4461 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften |
44611 | Revisionsrelevante Leistungen |
44612 | Nicht revisionsrelevante Leistungen |
447 | Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen |
4471 | Wertveränderungen bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen |
4472 | Wertveränderungen bei Finanzvermögen |
448 | Besondere Aufwendungen |
4481 | Bußgelder |
4482 | Säumniszuschläge |
4483 | Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften |
4484 | Fehlbelegungsabgabe |
449 | Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
4491 | Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
45 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
451 | Zinsaufwendungen |
451-B | Zinsaufwendungen |
459 | Weitere sonstige Finanzaufwendungen |
4591 | Kreditbeschaffungskosten |
4592 | Verzinsung von Steuernachzahlungen |
4593 | Abführung an den Erblastentilgungsfonds nach dem AltSchG |
4599 | Sonstige Finanzaufwendungen |
47 | Bilanzielle Abschreibungen |
471 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen |
4711 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen |
472 | Abschreibungen auf Finanzvermögen |
4721 | Abschreibungen auf Finanzvermögen |
48 | Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
481 | Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
4811 | Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
Kontenklasse 5
Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen |
|
50 | Realisierte außerordentliche Erträge |
501 | Außergewöhnliche Erträge |
5011 | Spenden |
5012 | Empfangene Schadensersatzleistungen und Ähnliches |
5019 | Sonstige außergewöhnliche Erträge |
502 | Periodenfremde Erträge |
5021 | Erträge aus Abgang von Vermögen |
5022 | Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen |
5029 | Sonstige periodenfremde Erträge |
506 | Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen |
5061 | Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden |
5062 | Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen |
5063 | Erträge aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen |
507 | Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen |
5072 | Börsennotierte Aktien |
5073 | Nichtbörsennotierte Aktien |
5074 | Sonstige Anteilsrechte |
5075 | Investmentzertifikate |
5076 | Kapitalmarktpapiere |
5077 | Geldmarktpapiere |
5078 | Finanzderivate |
51 | Realisierte außerordentliche Aufwendungen |
511 | Außergewöhnliche Aufwendungen |
5112 | Spenden |
5113 | Geleisteter Schadensersatz und Ähnliches |
5114 | Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen |
5115 | Aufwendungen aus Verlustübernahme |
5119 | Sonstige außergewöhnliche Aufwendungen |
512 | Periodenfremde Aufwendungen |
5122 | Nachholung von Rückstellungen |
5129 | Sonstige periodenfremde Aufwendungen |
513 | Außerplanmäßige Abschreibungen |
5131 | Außerplanmäßige Abschreibungen durch erhöhte Inanspruchnahme |
5132 | Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhaft unterlassener Instandhaltung |
5139 | Sonstige außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen |
516 | Aufwendungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen |
5161 | Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden |
5162 | Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen |
5163 | Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen |
517 | Aufwendungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen |
5172 | Börsennotierte Aktien |
5173 | Nichtbörsennotierte Aktien |
5174 | Sonstige Anteilsrechte |
5175 | Investmentzertifikate |
5176 | Kapitalmarktpapiere |
5177 | Geldmarktpapiere |
5178 | Finanzderivate |
Finanzrechnung
Kontenklasse | beinhaltet |
---|---|
Kontenklasse 6
Einzahlungen |
|
60 | Steuern und ähnliche Abgaben |
601 | Realsteuern |
6011 | Grundsteuer A |
6012 | Grundsteuer B |
6013 | Gewerbesteuer |
602 | Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern |
6021 | Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
6022 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
603 | Sonstige Gemeindesteuern |
6031 | Vergnügungssteuer |
6032 | Hundesteuer |
6033 | Jagdsteuer |
6034 | Zweitwohnungssteuer |
6039 | Sonstige örtliche Steuern |
604 | Steuerähnliche Einzahlungen |
6041 | Fremdenverkehrsabgabe |
6042 | Abgabe von Spielbanken |
6049 | Sonstige steuerähnliche Einzahlungen |
605 | Ausgleichsleistungen |
6051 | Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich |
6052 | Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt |
6053 | Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach § 11 Abs. 3a FAG (Bund) |
61 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
611 | Schlüsselzuweisungen vom Land |
6111 | Allgemeine Schlüsselzuweisungen |
6112 | Investive Schlüsselzuweisungen |
612 | Bedarfszuweisungen |
6121 | Bedarfszuweisungen |
613 | Sonstige allgemeine Zuweisungen |
613-A | Sonstige allgemeine Zuweisungen |
61311 | Einzahlungen aus Zuweisungen zur Bildung der Vorsorgerücklage ohne investive Zweckbindung |
614 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
614-A | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
618 | Allgemeine Umlagen |
618-A | Allgemeine Umlagen |
61821 | Kreisumlage |
61822 | Finanzausgleichsumlage nach § 25a FAG (Land) |
61823 | Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG |
61824 | Kulturumlage nach § 6 Abs. 3 SächsKRG |
619 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes für Leistungen nach dem SGB II |
6191 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes für Leistungen nach dem SGB II |
62 | Sonstige Transfereinzahlungen |
621 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen |
6211 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz |
6212 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete |
6213 | Leistungen von Sozialleistungsträgern |
6214 | Sonstige Ersatzleistungen |
6215 | Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) |
622 | Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen |
6221 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz |
6222 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete |
6223 | Leistungen von Sozialleistungsträgern |
6224 | Sonstige Ersatzleistungen |
6225 | Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) |
623 | Schuldendiensthilfen |
623-A | Schuldendiensthilfen |
629 | Sonstige Transfereinzahlungen |
6291 | Sonstige Transfereinzahlungen |
63 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
631 | Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen |
6311 | Verwaltungsgebühren |
632 | Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Kostenerstattungen |
6321 | Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
634 | Schülerbeförderungsentgelt |
6341 | Schülerbeförderungsentgelt |
636 | Sonstige zweckgebundene Abgaben |
6361 | Sonstige zweckgebundene Abgaben |
64 | Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
641 | Mieten und Pachten |
6411 | Mieten und Pachten |
642 | Einzahlungen aus dem Verkauf |
6421 | Einzahlungen aus dem Verkauf |
646 | Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
6461 | Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
648 | Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
648-A | Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
65 | Sonstige ordentliche Einzahlungen |
651 | Konzessionsabgaben |
6511 | Konzessionsabgaben |
652 | Erstattung von Steuern |
6521 | Erstattung von Steuern |
656 | Besondere Einzahlungen |
6561 | Bußgelder |
6562 | Säumniszuschläge |
6563 | Einzahlungen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften |
6564 | Fehlbelegungsabgabe |
659 | Andere sonstige ordentliche Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
6591 | Andere sonstige ordentliche Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
66 | Finanzeinzahlungen |
661 | Zinseinzahlungen |
661-B | Zinseinzahlungen |
665 | Einzahlungen aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
6651 | Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
669 | Sonstige Finanzeinzahlungen |
6691 | Sonstige Finanzeinzahlungen |
67 | Verwahrkonten |
68 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
681 | Investitionszuwendungen inklusive Vorauszahlungen und Beihilfen zur Schuldentilgung sowie Spenden mit investivem Zweck |
681-A | Investitionszuwendungen inklusive Vorauszahlungen und Beihilfen zur Schuldentilgung sowie Spenden mit investivem Zweck |
68111 | Investive Schlüsselzuweisungen |
68112 | Einzahlungen aus Zuweisungen zur Bildung der Vorsorgerücklage mit investiver Zweckbindung |
682 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden |
6821 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden |
683 | Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen |
6831 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, von mehr als 150 EUR |
6832 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, den Betrag von 150 EUR nicht überschreiten |
684 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen |
6842 | Börsennotierte Aktien |
6843 | Nichtbörsennotierte Aktien |
6844 | Sonstige Anteilsrechte |
6845 | Investmentzertifikate |
6846-B+C | Kapitalmarktpapiere |
6847-B | Geldmarktpapiere |
6848 | Finanzderivate |
685 | Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen |
6851 | Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen |
686 | Rückflüsse aus Ausleihungen |
686-B+C | Rückflüsse aus Ausleihungen |
688 | Beiträge und ähnliche Entgelte |
6881 | Beiträge und ähnliche Entgelte |
69 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
691 | Einzahlungen aus Anleihen |
691-C-D | Einzahlungen aus Anleihen |
692 | Kreditaufnahmen für Investitionen |
692-B-D | Kreditaufnahmen für Investitionen |
693 | Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung |
693-B-D | Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung |
694 | Einzahlungen aus sonstigen Wertpapierschulden |
694-C+D | Einzahlungen aus sonstigen Wertpapierschulden |
695 | Rückflüsse von Darlehen (ohne Ausleihungen) |
695-B | Rückflüsse von Darlehen (ohne Ausleihungen) |
Finanzrechnung
Kontenklasse | beinhaltet |
---|---|
Kontenklasse 7
Auszahlungen |
|
70 | Personalauszahlungen |
701 | Dienstauszahlungen |
7011 | für Beamte |
7012 | für tariflich Beschäftigte |
7017 | für ABM-Beschäftigte |
7018 | für Kommunal-Kombi-Beschäftigte |
7019 | für sonstige Beschäftigte |
702 | Beiträge zu Versorgungskassen |
7021 | für Beamte |
7022 | für tariflich Beschäftigte |
7027 | für ABM-Beschäftigte |
7028 | für Kommunal-Kombi-Beschäftigte |
7029 | für sonstige Beschäftigte |
703 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung |
7031 | für Beamte |
7032 | für tariflich Beschäftigte |
7037 | für ABM-Beschäftigte |
7038 | für Kommunal-Kombi-Beschäftigte |
7039 | für sonstige Beschäftigte |
704 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte |
7041 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte |
71 | Versorgungsauszahlungen |
711 | Versorgungsauszahlungen |
7111 | für Beamte |
7112 | für tariflich Beschäftigte |
7119 | für sonstige Beschäftigte |
713 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Versorgungsempfänger |
7131 | für Beamte |
7132 | für tariflich Beschäftigte |
7138 | für Kommunal-Kombi-Beschäftigte |
7139 | für sonstige Beschäftigte |
714 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger |
7141 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger |
72 | Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen |
721 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
7211 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
722 | Auszahlungen für die Unterhaltung und Anschaffung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Vermögens außer Fahrzeuge |
7221 | Auszahlungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Infrastrukturvermögens |
7222 | Auszahlungen für die Unterhaltung von Geräten, Ausstattungen und Ausrüstungsgegenständen |
7223 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, den Betrag von 150 EUR nicht überschreiten |
723 | Mieten und Pachten |
7231 | Mieten und Pachten |
7232 | Leasingauszahlungen, sofern kein Finanzierungsleasing |
724 | Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
7241 | Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
725 | Haltung von Fahrzeugen |
7251 | Haltung von Fahrzeugen |
726 | Besondere Auszahlungen für Beschäftigte |
7261 | Besondere Auszahlungen für Beschäftigte |
727 | Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen und Auszahlungen für Schülerbeförderung |
7271 | Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen |
7272 | Auszahlungen für Schülerbeförderung |
7273 | Auszahlungen für Unterrichtswegekosten |
7274 | Auszahlungen für Schülerbeförderung für den Träger der Schülerbeförderung |
728 | Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten |
7281 | Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten |
729 | Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen |
7291 | Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen |
73 | Transferauszahlungen |
731 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
731-A | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
732 | Schuldendiensthilfen |
732-A | Schuldendiensthilfen |
733 | Sozialtransferauszahlungen |
7331 | Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
7332 | Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
7333 | Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende (nach § 22 SGB II) |
73331 | Revisionsrelevante Leistungen |
73332 | Nicht revisionsrelevante Leistungen |
7334 | Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II) |
7335 | Einmalige Leistungen an Arbeitsuchende (nach § 23 Abs. 3 SGB II) |
7336 | Arbeitslosengeld II ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung (nach §§ 19 ff. SGB II)/Optionskommunen |
7337 | Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und 4 SGB II)/Optionskommunen |
7339 | Sonstige soziale Leistungen |
734 | Steuerbeteiligungen |
7341 | Gewerbesteuerumlage |
735 | Allgemeine Zuweisungen |
735-A | Allgemeine Zuweisungen |
737 | Allgemeine Umlagen |
737-A | Allgemeine Umlagen |
73721 | Kreisumlage |
73722 | Finanzausgleichsumlage nach § 25a FAG (Land) |
73723 | Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG |
73731 | Kulturumlage nach § 6 Abs. 3 SächsKRG |
739 | Sonstige Transferauszahlungen |
7391 | Sonstige Transferauszahlungen |
74 | Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
741 | Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen |
7411 | Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen |
742 | Auszahlungen für Inanspruchnahme von Rechten und Diensten |
7421 | Auszahlungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
7422 | Leiharbeitskräfte |
7423 | Datenverarbeitung |
7429 | Sonstige Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten |
743 | Geschäftsauszahlungen |
7431 | Geschäftsauszahlungen |
744 | Steuern, Versicherungen und Schadensfälle |
7441 | Steuern, Versicherungen und Schadensfälle |
745 | Erstattungen für die Auszahlungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit |
745-A | Erstattungen für die Auszahlungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit |
746 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen von den Gemeinden |
7461 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften |
74611 | Revisionsrelevante Leistungen |
74612 | Nicht revisionsrelevante Leistungen |
748 | Besondere Auszahlungen |
7481 | Bußgelder |
7482 | Säumniszuschläge |
7483 | Auszahlungen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften |
7484 | Fehlbelegungsabgabe |
749 | Weitere sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
7491 | Weitere sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
75 | Zinsen und ähnliche Auszahlungen |
751 | Zinsauszahlungen |
751-B | Zinsauszahlungen |
759 | Sonstige Finanzauszahlungen |
7591 | Kreditbeschaffungskosten |
7592 | Verzinsung von Steuernachzahlungen |
7593 | Abführung an den Erblastentilgungsfonds nach dem AltSchG |
7599 | Sonstige Finanzauszahlungen |
77 | Verwahrkonten |
78 | Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
781 | Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen |
781-A | Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen |
782 | Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
7821 | Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
783 | Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen |
7831 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, von mehr als 150 EUR |
7833 | Auszahlungen für die Ablösung von Dauerlasten |
784 | Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen |
7842 | Börsennotierte Aktien |
7843 | Nichtbörsennotierte Aktien |
7844 | Sonstige Anteilsrechte |
7845 | Investmentzertifikate |
7846-B+C | Kapitalmarktpapiere |
7847-B | Geldmarktpapiere |
7848 | Finanzderivate |
785 | Auszahlungen für Baumaßnahmen |
7851 | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
7852 | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
7853 | Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen |
786 | Gewährung von Ausleihungen |
786-B+C | Gewährung von Ausleihungen |
79 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
791 | Auszahlungen zur Tilgung von Anleihen |
791- D | Auszahlungen zur Tilgung von Anleihen |
792 | Tilgung von Krediten für Investitionen |
792-B+D | Tilgung von Krediten für Investitionen |
793 | Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung |
793-B+D | Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung |
794 | Tilgung von sonstigen Wertpapierschulden |
794-D | Tilgung von sonstigen Wertpapierschulden |
795 | Gewährung von Darlehen (ohne Ausleihungen) |
795-B+C | Gewährung von Darlehen (ohne Ausleihungen) |
Abschluss
Kontenklasse | beinhaltet |
---|---|
Kontenklasse 8
Abschlusskonten |
|
80 | Eröffnungs-/Abschlusskonten |
81 | Korrekturkonten |
82 | Kurzfristige Erfolgsrechnung |
KLR
Kontenklasse | beinhaltet |
---|---|
Kontenklasse 9
Kosten- und Leistungsrechnung |
|
90 | Kosten- und Leistungsrechnung
Die Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung ist von jeder Kommune selbst festzulegen. |
Anlage 4
(zu Ziffer II Nr. 2)
Finanzstatistische Merkmale zum Kommunalen Kontenrahmen für den Freistaat Sachsen
Fundstellenverzeichnis:
Soweit nachfolgend Gesetze oder Verordnungen zitiert werden, werden diese wie folgt abgekürzt:
Abkürzung | Rechtsvorschrift |
---|---|
AbwAG | Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer ( Abwasserabgabengesetz – AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) |
AltSchG | Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ( Altschuldenhilfe-Gesetz) vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) |
AO | Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 666) |
AsylbLG | Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) |
BauGB | Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) |
BeamtVG | Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern ( Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), zuletzt geändert durch Artikel 3 und Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1582) |
ESVG | Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1) |
FAG (Bund) | Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ( Finanzausgleichsgesetz – FAG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3376) |
FAG (Land) | Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen ( Finanzausgleichsgesetz – FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371, 373) |
GemFinRefG | Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen ( Gemeindefinanzreformgesetz – GemFinRefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) |
GG | Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) |
HGB | Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) |
KFürsV | Verordnung zur Kriegsopferfürsorge vom 16. Januar 1979 (BGBl. I S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) |
LAG | Gesetz über den Lastenausgleich ( Lastenausgleichsgesetz – LAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) |
SächsGemO | Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 158) |
SächsKAG | Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478, 484) |
SächsKomHVO-Doppik | Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – SächsKomHVO-Doppik) vom 8. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 202) |
SächsKomSozVG | Gesetz über den Kommunalen Sozialverband (SächsKomSozVG) vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171), geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 179) |
SächsKRG | Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371) |
SächsPersVG | Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 144) |
SGB II | Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1506) |
SGB III | Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 3 des Gesetzes vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1728, 1730) |
SGB VIII | Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) |
SGB IX | Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984) |
SGB XII | Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874) |
Anlage 5
(zu Ziffer IV)
Bereichsabgrenzungen
Für den Nachweis des Zahlungsverkehrs sind bei bestimmten Konten Bereiche nach der Bereichsabgrenzung zu bilden, die nachfolgend verbindlich vorgegeben werden:
Bereichsabgrenzung A
- 0
- Bund:
Bund, Sondervermögen des Bundes, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung. - 1
- Land:
Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung. - 2
- Gemeinden und Gemeindeverbände:
Gemeinden (Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden), Landkreise, Kommunaler Sozialverband. - 3
- Zweckverbände und dergleichen:
Verbände und sonstige Organisationen in öffentlich-rechtlicher Form, die kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zum Mitglied haben. Dazu gehören: - –
- Zweckverbände nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, ausgenommen: Sparkassenverbände (Bereich 5 beziehungsweise 6);
- –
- Sondergesetzliche Verbände, zum Beispiel Kulturräume;
- –
- Wasserwirtschaftliche Verbände;
- –
- Regionale Planungsverbände,
- –
- Planungsverbände nach dem Bundesbaugesetz;
- –
- Verwaltungsgemeinschaften;
- –
- Wasserversorgungsverbände;
- –
- Abwasserbeseitigungsverbände;
- –
- grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland;
- –
- sonstige Verbände und Organisationen mit kommunaler Aufgabenerfüllung.
- 4
- Sonstiger öffentlicher Bereich:
Träger der - –
- gesetzlichen Krankenversicherung,
- –
- Pflegeversicherung,
- –
- Unfallversicherung,
- –
- Rentenversicherung der Arbeitnehmer,
- –
- Altershilfe für Landwirte,
- –
- Arbeitslosenversicherung,
- –
- kommunalen Versorgungskassen und -verbände.
- Träger der öffentlichen Zusatzversorgung sind den Zahlungsbereichen 5 oder 6 zuzuordnen.
- 5
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen:
Zahlungsbeziehungen mit öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbstständiger Form, bei denen die eigene kommunale Körperschaft Mitglied, Träger oder unmittelbarer oder mittelbarer Anteilseigner ist. Hierunter sind alle Unternehmen zu erfassen, an denen die eigene kommunale Körperschaft überwiegend, das heißt mit mehr als 50 Prozent, am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) beteiligt ist oder auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausübt. - 6
- Sonstige öffentliche Sonderrechnungen:
Zahlungsbeziehungen mit öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbstständiger Form, bei denen andere öffentliche Körperschaften wie Bund, Länder oder andere kommunale Körperschaften Mitglied, Träger oder unmittelbare oder mittelbare Anteilseigner sind. Hierunter sind alle Unternehmen zu erfassen, an denen andere öffentliche Körperschaften überwiegend, das heißt mit mehr als 50 Prozent, am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) beteiligt sind oder auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausüben.
Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen. - 7
- Private Unternehmen:
Alle Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (in Sinne der Bereiche 5 und 6) sind. Dazu gehören insbesondere: - –
- Kapitalgesellschaften;
- –
- Personengesellschaften;
- –
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
- –
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
- –
- Rechtsfähige Vereine, Stiftungen;
- –
- nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften;
- –
- Arbeitsstätten der freien Berufe;
- –
- Landwirtschaftliche Betriebe;
- –
- Handwerksbetriebe;
- –
- Einkauf-/Verkaufsvereinigungen.
- 8
- Übrige Bereiche:
Natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtlicher (eingetragene Vereine, privatrechtliche Stiftungen, BGB-Gesellschaften) Rechtsform, soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind. Dazu gehören: - –
- Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen;
- –
- Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege;
- –
- Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege;
- –
- Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen;
- –
- Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen;
- –
- Gewerkschaften;
- –
- Politische Parteien;
- –
- Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden.
- Weiter gehören hierher:
- –
- Natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie als Unternehmen anzusehen sind;
- –
- Europäische Gemeinden;
- –
- Internationale Organisationen, Einrichtungen der Europäischen Union.
Bereichsabgrenzung B
- 0
- Bund:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A. - 1
- Land:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A. - 2
- Gemeinden und Gemeindeverbände:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A. - 3
- Zweckverbände und dergleichen:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A. - 4
- Sonstiger öffentlicher Bereich:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A. - 5
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A mit Ausnahmen der Kreditinstitute (Sparkassen, Bereich 7). - 6
- Sonstige öffentliche Sonderrechnungen:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A mit Ausnahmen der Kreditinstitute (Sparkassen, Bereich 7). - 7
- Kreditinstitute:
Kreditinstitute sind alle Institutionen, die finanzielle Mittlertätigkeiten ausüben und deren Geschäftstätigkeit darin besteht, Einlagen und Ähnliches von juristischen und natürlichen Personen aufzunehmen und Kredite zu gewähren oder in Wertpapiere zu investieren. Zu den Kreditinstituten zählen insbesondere: - –
- Sparkassen;
- –
- Geschäftsbanken, Universalbanken;
- –
- Postscheckämter, Postbanken, Girobanken;
- –
- Agrarkreditinstitute, Landwirtschaftsbanken;
- –
- Genossenschaftsbanken, Kreditgenossenschaften;
- –
- Spezialbanken (zum Beispiel Merchant Banks, Emissionshäuser, Privatbanken).
- 8
- Sonstiger inländischer Bereich:
Alle inländischen Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (im Sinne der Bereiche 5 und 6) oder Kreditinstitute (im Sinne des Bereichs 7) sind. Dazu gehören: - –
- Kapitalgesellschaften;
- –
- Personengesellschaften;
- –
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
- –
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
- –
- Rechtsfähige Vereine, Stiftungen;
- –
- nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften;
- –
- Arbeitsstätten der freien Berufe;
- –
- Landwirtschaftliche Betriebe;
- –
- Handwerksbetriebe;
- –
- Einkauf-/Verkaufsvereinigungen.
- Natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtlicher (eingetragene Vereine, privatrechtliche Stiftungen, BGB-Gesellschaften) Rechtsform, soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind. Dazu gehören:
- –
- Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen;
- –
- Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege;
- –
- Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege;
- –
- Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen;
- –
- Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen;
- –
- Gewerkschaften;
- –
- Politische Parteien;
- –
- Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden.
- 9
- Sonstiger ausländischer Bereich:
Natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie als Unternehmen anzusehen sind, europäische Gemeinden, internationale Organisationen, Einrichtungen der Europäischen Union.
Bereichsabgrenzung C
- 0
- Berichtigungen,
- 1
- Laufzeit (bis 1 Jahr),
- 2
- Laufzeit (mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre),
- 3
- Laufzeit (mehr als 5 Jahre).
Bereichsabgrenzung D
- 0
- Euro-Währung (fester Zins),
- 1
- Euro-Währung (variabler Zins),
- 4
- Umschuldungen,
- 5
- ordentliche Tilgung (nicht Bund),
- 6
- außerordentliche Tilgung (nicht Bund).
Die Konten für Umschuldungen, ordentliche und außerordentliche Tilgungen sind durch Anfügen einer weiteren Stelle zu bilden.
Anlage 6
(zu Ziffer V Nr. 1)
Nachfolgende Muster werden verbindlich bekannt gemacht:
Muster | Titel |
---|---|
Muster 1: | Haushaltssatzung; |
Muster 2: | Nachtragssatzung; |
Muster 3: | Haushaltsquerschnitt – Ergebnishaushalt; |
Muster 4: | Haushaltsquerschnitt – Finanzhaushalt; |
Muster 5: | Ergebnishaushalt; |
Muster 6: | Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushalts; |
Muster 7: | Finanzhaushalt; |
Muster 8: | Teilergebnishaushalt; |
Muster 9: | Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen; |
Muster 10: | Teilfinanzhaushalt; |
Muster 11: | Ergebnisrechnung; |
Muster 12: | Finanzrechnung; |
Muster 13: | Vermögensrechnung; |
Muster 14: | Anlagenübersicht; |
Muster 15: | Forderungsübersicht; |
Muster 16: | Verbindlichkeitenübersicht; |
Muster 17: | Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen; |
Muster 18: | Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten ohne Kassenkredite und der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und der ihnen wirtschaftlichen gleichkommenden Rechtsgeschäfte; |
Muster 19: | Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen; |
Muster 20: | Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen; |
Muster 21: | Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis; |
Muster 22: | Stellenplan; |
Muster 23: | Übersicht über die Fraktionszuwendungen. ersicht über die Fraktionszuwendungen. |