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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 30. Januar 2009 (SächsGVBl. S. 75)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 30. Januar 2009

I.

Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 232) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer II Nr. 16 wird wie folgt gefasst:
 
„16.
Vermessungswesen, Geobasisinformationen, Geodateninfrastruktur;“.
2.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
 
a)
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
 
 
„2.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 SächsKitaG, Betreuungsangebote und Heime an Förderschulen;“.
 
b)
Die bisherigen Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 3 bis 9.
 
c)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Buchstabe d werden das Wort „Evaluationsagentur“ und das nachfolgende Komma gestrichen.
 
 
bb)
In Buchstabe e werden die Wörter „einschließlich der zuständigen Fachseminare des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung und der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung“ gestrichen.
 
d)
In Nummer 9 wird der Satzpunkt durch ein Semikolon ersetzt.
 
e)
Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 10 angefügt
 
 
„10.
Recht der sozialen und sozialpflegerischen Berufe.“.
3.
Ziffer VII wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 15 wird wie folgt gefasst:
 
 
„15.
Technologieförderung, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren (unbeschadet der Zuständigkeit der Staatskanzlei nach Ziffer I Nr. 16, 17 und der Zuständigkeit des Staatsministeriums des Innern nach Ziffer II Nr. 25);“.
 
b)
In Nummer 16 wird die Angabe „Ziffer I Nr. 16, 17, 18“ durch die Angabe „Ziffer I Nr. 16, 17“ ersetzt.
4.
Ziffer VIII wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 4 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Wörter „inklusive Kindertageseinrichtungen“ werden gestrichen.
 
 
bb)
Nach den Wörtern „Kinder- und Jugendhilfe“ werden die Wörter „(soweit nicht das Staatsministerium für Kultus nach Ziffer V. Nr. 2 zuständig ist)“ eingefügt.
 
b)
In Nummer 7 wird die Angabe „Ziffer V Nr. 2, 3“ durch die Angabe „Ziffer V Nr. 3, 4“ ersetzt.
 
c)
Nummer 9 wird gestrichen.
 
d)
Die bisherigen Nummern 10 bis 15 werden die Nummern 9 bis 14.

II.

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

Dresden, den 30. Januar 2009

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2009 Nr. 2, S. 75
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 24. November 2014