Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung
Vom 7. Mai 2009
I.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung – RL ILE/2007) vom 18. Oktober 2007 (SächsABl. S. 1601), zuletzt geändert durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 17. Januar 2009 (SächsABl. S. 301), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Kapitel A 2 wird wie folgt gefasst:
„A 2 Zuwendungsempfänger
Zu A 1.4
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Breitbandtechnologie können abweichend zu Nummer 2.4.1 auch Landkreise Zuwendungsempfänger sein.“ - 2.
- In Kapitel A 4 Unterkapitel A 4.1 Verweis zu A 1.4 Abs. 2 wird die Angabe „74“ durch die Angabe „90“ ersetzt.
- 3.
- In Kapitel A 4 Unterkapitel A 4.2 Verweis zu A 1.4 Satz 2 wird die Angabe „74“ durch die Wörter „bis zu 90“ ersetzt.
II.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2009 in Kraft.
Die geänderten Fördersätze nach den Nummern 2 und 3 dieser Richtlinie gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Dresden, den 7. Mai 2009
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer