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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht

Vollzitat: Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht vom 25. Februar 2010 (SächsGVBl. S. 104)

Zweite Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht

Vom 25. Februar 2010

Aufgrund von § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 140) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Zuständigkeiten zum Vollzug atom- und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften (Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht – AtStrZuVO) vom 17. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 173), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Oktober 2008 (SächsGVBl. S. 618), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Angabe „Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215, 217)“ durch die Angabe „Artikel 1 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 556)“ ersetzt.
2.
§ 6 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 Nr. 1 wird die Angabe „Artikel 3 § 15 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930, 2934)“ durch die Angabe „Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793, 1796)“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 2 Satz 2 werden das Komma nach dem Wort „Stoffe“ und die Wörter „für Tätigkeiten in betriebstechnischem Zusammenhang mit der Landessammelstelle“ gestrichen.
3.
§ 16 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Angabe „Nr. 2“ wird durch die Angabe „Nr. 3“ ersetzt.
 
b)
Die Angabe „Nr. 24“ wird durch die Angabe „Nr. 25“ ersetzt.
 
c)
Nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 232),“ wird die Angabe „zuletzt geändert durch den Beschluss vom 17. November 2009 (SächsGVBl. S. 587),“ eingefügt.
 
d)
Die Wörter „Staatsministeriums für Kultus“ werden durch die Wörter „Staatsministeriums für Kultus und Sport“ ersetzt.
 
e)
Die Wörter „Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit“ werden durch die Wörter „Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 25. Februar 2010

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2010 Nr. 4, S. 104
    Fsn-Nr.: 20

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. März 2010