1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 458)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 1. Dezember 2010

I.

Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 232), neu gefasst durch Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 17. November 2009 (SächsGVBl. S. 587) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer VIII wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 4 werden nach dem Wort „Rechtsbereiche“ ein Komma und die Wörter „freiwilliges soziales und freiwilliges ökologisches Jahr“ eingefügt.
 
b)
In Nummer 13 werden die Wörter „Bedarfsgegenständen oder Arzneimitteln“ durch die Wörter „Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln oder Futtermitteln“ ersetzt.
2.
In Ziffer IX Nr. 9 wird das Wort „Lebensmittelüberwachung“ durch die Wörter „Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung“ ersetzt.

II.

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft.

Dresden, den 1. Dezember 2010

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2010 Nr. 17, S. 458
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. November 2010

    Fassung gültig bis: 24. November 2014