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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderungsrichtlinie Energetische Sanierung

Vollzitat: Änderungsrichtlinie Energetische Sanierung vom 25. Januar 2011 (SächsABl. S. 238)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum
(Änderungsrichtlinie Energetische Sanierung)

Vom 25. Januar 2011

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum (RL Energetische Sanierung) vom 16. März 2010 (SächsABl. S. 508) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer V Nr. 1 Buchst. e wird wie folgt gefasst:
 
„e)
Zinsen: vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr, ab dem 11. Jahr bis zum 20. Jahr 3,0 Prozent pro Jahr
Sofern das Wohngebäude nach der Durchführung der geförderten Maßnahme die Anforderungen der EnEV an ein Neubauvorhaben erfüllt, beträgt der Zinssatz über die oben genannte Darlehenslaufzeit 1,0 Prozent pro Jahr.“
2.
In Ziffer VIII wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„Der in Ziffer V Nr. 1 Buchst. e festgelegte Zinssatz gilt für die Zuwendungsanträge, die nach dem 11. Februar 2011 gestellt wurden.“
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 25. Januar 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 6, S. 238
    Fsn-Nr.: 554

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. Februar 2011

    Fassung gültig bis: 9. Februar 2012